Caritas: Urlaubsanspruch bei Kündigung?
Hallo, ich arbeite seit 2 Jahren in der Pflege bei der Caritas und möchte zum 30.09.2025 kündigen. In diesem Jahr habe ich noch keinen Urlaub genommen. Überall liest man, dass man, wenn man in der zweiten Jahreshälfte kündigt, Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat.
In den AVR der Caritas steht folgendes: "Beginnt oder endet das Dienstverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres, so beträgt der Urlaubsanspruch ein Zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Entsprechendes gilt, wenn gemäß § 18 Abs.1 Satz 6 AT das Ruhen des Dienstverhältnisses eintritt. Scheidet der Mitarbeiter wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 18 Abs. 1 und 3 AT AVR) oder durch Erreichung der Altersgrenze (§ 19 Abs. 3 und 4 AT) aus dem Dienstverhältnis aus, so beträgt der Urlaubsanspruch sechs Zwölftel, wenn das Dienstverhältnis in der ersten Hälfte des Urlaubsjahres endet, und zwölf Zwölftel, wenn das Dienstverhältnis in der zweiten Hälfte des Urlaubsjahres endet."
Nun Frage ich mich, ob ich Anspruch auf den vollen Jahresurlaub habe, obwohl ich nicht wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder durch Erreichung der Altersgrenze ausscheide, sondern aus eigenem Antrieb kündige? Weiß jemand Bescheid? Vielen Dank im Voraus.