Ich denke, ohne Vorratsdatenspeicherung ist das nicht aufzuklären. aber wenigstens soll es versichert sein: www.vdmf.de/2016/zugunglueck/

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Ich bin mal gespannt, ob das versichert war. Es war ja ne französische Bahn und den Franzmännern gehts ja im Moment finanziell nicht so gut. Ich hab hier gelesen: www.vdmf.de/2016/zugunglueck/

da kommt finanziell einiges auf uns Steuerzahler zu, da wir in Vorleistung treten müssen. Wäre schon besser, wenn Mehdorn mit der DB die Schuldigen wären, find ich.

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Kommt drauf an, würden die Juristen schreiben. Ich habe hier gelesen:

http://vdmf.de/?p=1950

Wenn Dein Kaskovertrag eine Werkstattbindung vereinbart hat, dann bekommst Du wohl auch einen Ersatzwagen. Das muss man mit dem Versicherer dann absprechen.

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Ganz aktuelles Urteil vom Oberlandesgericht Oldenburg zu Wochenendhaus   (hier Ferienhaus) und Versicherungsschutz. Vielleicht nicht uninteressant, sofern die vom Oberlandesgericht aufgestellten Kriterien erfüllbar sind.

http://vdmf.de/2016/frostschadenferienhaus-versichert/

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Wer haftet bei eventuellem Frostschaden an der Wasserleitung, wenn der betreffende Raum nicht beheizbar ist?

Hallo liebe Gemeinde und eine frohes und gesundes neues Jahr noch, ich habe folgendes Problem:

Ich wohne in einer Altbauwohnung (Dachgeschoss). Das Badezimmer kann nicht beheizt werden (es wurde kein Heizkörper verbaut. Lediglich ein, vom Vormieter installierter, alter Heizstrahler ist vorhanden).

Eine Wand des Badezimmers ist gleichzeitig die Außenwand der Hauses (welches auf dieser Seite frei steht) und eine andere Wand grenzt an den (unbeheizten) Hausflur. Die üblichen Wände sind komplett innenliegend.

Über Silvester waren wir einige Tage nicht in der Wohnung, die Heizung lief jedoch, sodass die Wohnung nicht komplett ausgekühlt ist. Nun ist im Badezimmer die Wasserleitung eingefroren.

Dem Vermieter haben wir den Schaden angezeigt und er hat die Wasserleitung am Haupthahn der Wohnung erstmal stillgelegt. Nun meinte er aber, dass wir uns doch bitteschön Gedanken machen sollen, wie wir den Schaden beheben wollen (auf eigene Kosten natürlich).

Sind wir also dazu verpflichtet, den Schaden auf eigene Kosten beheben zu lassen, wenn das Badezimmer über gar keine Heizmöglichkeit verfügt? Denn einen Heizstrahler über Tage unbeaufsichtigt laufen zu lassen, ist meiner Meinung nach aus Sicherheits,- und Kostengründen utopisch. Der Vermieter meinte, wir hätten ja die Badezimmertür offen lassen können, dann wäre es nicht passiert. Unserer Meinung nach war sie sogar ein Stück offen. Bei diesen Außentemperaturen (-8/-12 Grad Celsius) komme ich auch bei durchlaufender heizung (Stufe 4 von 6 am Thermostat) nur auf 17 Grad Raumtemperatur im Bereich Flur/Küche/Badezimmer. Das kann nach meiner Meinung auch nicht sein, oder?

Was meint Ihr dazu? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

vielen Dank im Voraus

Stefan

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Unabhängig der richtigen Antworten möchte ich auf ein gerade gefundenes Urteil bzgl. Frost, Versicherung zahlt nicht, Berufung und Oberlandesgericht verurteilt Versicherer:

http://vdmf.de/2016/frostschadenferienhaus-versichert/

Klar, hier ging es wohl darum, dass die Thermostate auf Sternstellung standen. Aber vielleicht hilft es Dir und ggf. dem Vermieter

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So olles iPhone Iv macht ja wirklich keinen Sinn mehr zu reparieren. Da sollte man dem Tipp der Callcenter Dame annehmen und nix verschicken.

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Falls Überspannung durch Energieversorger: Da gabs mal ein Urteil, da musste meines Wissens der Energieversorger auch bezahlen, da nachweislich die Überspannung durch diesen kam. Bei Blitzschlag ist es ansonsten recht einfach, wenn die Nachweise stimmen:

http://vdmf.de/lexikon/blitzschlag/

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Ja, das ist immer blöde, wenn die Kuchenkrümmel mit der Cola in die Tastatur fließen und dann die Tasten blockieren. Vielleicht löst sich der Krümmel mit der Zeit, wenn die Colaklebe abnimmt oder sich bei warmen Wetter verflüssigt

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Ja, die Definition Blitzschlag durch Überspannung muss der Techniker bestätigen. Es kann trotzdem sein, dass der Versicherer nachfasst. Da soll es wohl bei den Technikern häufiger Gefälligkeitsgutachten gegeben haben.

http://vdmf.de/lexikon/blitzschlag/

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Mit den Überspannungsschaden ist das wohl so eine Sache. Auf der folgenden Internetseite steht, was man alles für Spuren nachweisen könnte, damit ein Überspannungsschaden wahrscheinlich ist

http://vdmf.de/versicherungen-und-finanzen/schaden/elektronikschaden/

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Wie man schon mehrfach in diversen Medien lesen konnte, twitters Verlustgeschäft hat weder ein Interesse an Medienvielfalt, noch dass man twitter verlassen muss, um einen Link zu folgen.

http://moreorlesspolitical.com/2015/02/09/twitter-manipuliert-hashtag-suchergebnisse/

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Du machst Dir Sorgen. Die Eu bereitet ja gerade eine EU Richtlinie, also aehnlich der Gluehbirnen, vor. Dann schreibt Dir das Gesetz vor, welche Kerze mit welcher Farbe wieiviel Russ in Deiner Kammer verbreiten darf.

Hier aus der CDU Parteizeitung  http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-will-verbraucher-vor-gefahren-durch-kerzen-schuetzen-13931894.html

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Vertraglich gilt es als so vereinbart. Daher wuerde ich sagen, man muss zahlen. Die Frage ist fure mich, ist das nicht eine unangemessene Benachteiligung oder eine ueberraschende Klausel, die unwirksam ist?

Ich wuerde mal ueber die Rechtschutzversicherung eine Anwaltshotline anrufen.

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Ich finde, keine doofe Frage, sondern komplexer Sachverhalt. Daher ein DH von mir.

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Ausfuhrkennzeichen ist fuer Verkauf ausserhalb der EU gedacht. Wollen die Franzmaenner aus der EU raus? http://vdmf.de/lexikon/ausfuhrkennzeichen/

Wenn nicht, so wie die Anderen schrieben. Er soll sich um seine Versicherung kuemmern, wenn er eine in Frankreich hat.

Wenn er Ausfuhrkennzeichen will, plant er wohl nicht die Zulassung in der EU oder er ist ein Bloedmann 

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Wie eine Meinung hier schon festgestellt hat. Das Ausfuhrkennzeichen ist eigentlich fuer Kfz ausserhalb der EU noetig. Es wird auch der Kfz Brief (Zulassung I) einbehalten und Kfz muss beim Tuev vorgefuehrt werden.

http://vdmf.de/lexikon/ausfuhrkennzeichen/

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