Muss man Minusstunden nacharbeiten, wenn man noch länger beschäftigt ist?

Hallo. Ich arbeite im Schichtdienst. Leider kommt es oft vor, dass er angegebene Dienst nicht komplett durchzuführen ist. Sei es dadurch, dass keine Patienten da sind und die Station geschlossen werden kann oder einfach keine Arbeit vorliegt. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts über ein Zeitkonto. Ich versuche schon, von manchen Kollegen, die Überstunden haben, ihre Dienste zu übernehmen, um die Minusstunden im Rahmen zu halten. Dennoch mache ich jeden Monat bei einem 40Std/Woche-Vertrag mind. 10-20 Minusstunden, die sich mittlerweile gewaltig angehäuft haben. Mein Lohn bekomme ich dennoch voll bezahlt. Bei meiner Stundenabrechnung muss ich die Minusstunden dennoch festhalten, die ich dann von Monat zu Monat in den nächsten Monat mitnehme und nicht abbauen kann, da oftmals während meiner Schichteinteilung doch kein Arbeitseinsatz notwendig ist etc. Viele meiner Kollegen haben das gleiche Problem. Ich habe gelesen, dass man seine Minusstunden nicht abarbeiten muss. Ich möchte noch länger in dem Betrieb arbeiten, da mir die Arbeit sehr Spaß macht, aber habe eigentlich keine Lust im Jahr 200 Minusstunden zu machen, obwohl ich ein Vollzeitvertrag habe. Ich habe ständig im Hinterhkopf, dass ich diesen Monat hoffentlich mal auf meine Stunden kommen werde. Wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus? Kann ich jetzt jahrelang Minusstunden anhäufen ohne mir Gedanken machen zu müssen? Verfallen diese irgendwann? Hat der AG das Recht zu sagen, dass ich diese nacharbeiten muss und welches Recht als AN habe ich, meine vollen 40 Stunden zu bekommen?

Arbeitsrecht, minusstunden
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