Antwort
Habe jetzt die schmerzliche Erfahrung gemacht, daß man sich auf die Post nicht verlassen kann.
Hatte ein Einschreiben am 30.12. verschickt welches wegen Terminsache am 31.12. beim Gericht sein mußte.
Leider wurder es erst am 2.1. zugestellt. Da es um eine Forderung ging ist diese leider verjärht
Also immer 2 Tage bei Einschreiben einrechnen