Hallo,
ich mache eine Ausbildung zum Industriemechaniker. Da ich nach zwei Prüfungen noch keinen Erfolg erzielt habe bat ich meine Firma vor ca einer Woche schriftlich um eine verlängerung des Ausbildungsverhälltnisses. Diese Verlängerung möcht ich vermeiden und und die Ausbildung ohne den Ausbildungsbetrieb beenden. Insofern richtet sich die frage dahingehen ob es für meine bitte zur Verlänger eine frist gibt - um diese Rückgängig zu machen.
weitere daten:
- theoretischen prüfungen Bestanden
- die letzen praktischen waren am 23.07.08,
- ein verlängerung der Ausbildung (Ausbildungsvertrag wurde noch nicht unterzeichnet)