Hallo Snowbell,
auch wenn ich jetzt wie alle anderen Gefahr laufe, von dir beschimpft und beleidigt zu werden, möchte ich dir antworten.
Ich selbst halte Vogelspinnen, Schlangen usw. und kann dir sagen, dass du gegen die "normalen" Vogelspinnen nichts machen kannst, da sie für Menschen meist ungefährlich sind. In einigen (nicht allen!) Bundesländern jedoch sind bestimmte Arten (z.B. Harpactirella, Poecilotheria, Pterinochilus, Selenocosmia, Stromatopelma), deren Gift etwas stärker ist, genehmigungspflichtig. Das gleiche gilt für Arten der Gattung Latrodectus (wozu auch die Schwarze Witwe gehört) und Arten der Gattung Phoneutria (wozu auch die sogenannte Bananenspinne gehört).
Du schreibst, dass du von der Haltung der Tiere erfahren hast. Das bedeutet ja aber nicht, dass es auch tatsächlich stimmt. Bevor du nun vielleicht unnötig Angst hast, solltest du vielleicht mal mit deinem Nachbarn vernünftig reden und mal nachfragen, ob das überhaupt stimmt und falls es stimmt, welche Arten er hält. Gegen so harmlose Vogelspinnenarten wie Brachypelma, Avicularia, Grammostole usw. kannst du und auch der Vermieter schlichtweg nichts machen! Und da müsstest du dann, falls du klageno.ä. willst, den Anwalt auch selber zahlen, da man nur Prozesskostenbeihilfe bekommt, wenn überhaupt eine Chance besteht, den Prozess zu gewinnen.
Nun kannst du mich auch beschimpfen, weil dir meine Meinung bzw. besser gesagt mein Wissen nicht gefällt, aber so ist es nun mal! Da ich eben wie schon erwähnt selber solche Tiere halte, habe ich mich vor Anschaffung natürlich mehr als ausführlich darüber informiert! Wenn du es nicht glaubst, kannst du mal bei Google nach den neusten Gerichtsurteilen informieren! Ich selber kenne Leute, wo der Vermieter geklagt hat und der Prozess entweder gar nicht zustande kam, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gab oder aber, wo es zwar zum Prozess kam, dieser aber vom Vermieter verloren wurde!
Wenn du mir schreibst, aus welchem Bundesland du kommst, könnte ich dir sogar sagen, ob bei euch überhaupt irgendwelche Vogelspinnenarten verboten sind. In Schleswig Holstein z.B. kann man sämtliche Arten (auch die etwas giftigeren) ohne Genehmigung o.ä. halten!
Was Schlangen betrifft, ist es übrigens ähnlich: auch da ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Meist jedoch sind Giftschlangen wie Grubenottern, Vipern u.ä. und oftmals auch Riesenschlangen verboten. Gegen harmlose Schlangen wie z.B. Kornnattern, Königspython, usw. kannst weder du noch dein Vermieter etwas machen!
So, nun kann ich nur hoffen, das du mich mit deinen Beschimpfungen und Beleidigungen verschonst. Ich habe mich nämlich nur aus einem Grund morgens um diese Uhrzeit (noch nicht mal 6 Uhr!) dran gemacht, dir all das zu schreiben: um dir zu helfen bzw. dir eine fachkundige Antwort zu geben!
LG Brachypelma