Hallo, Die Regelung darüber, ob die RSV erhalten bleibt, oder automatisch endet findet sich in den Versicherungsbedingungen. Es ist aber häufig so, dass der Vertrag separat gekündigt werden muss. Hierfür gibt es keine zeitliche Verbindung zum Darlehen. Das einzige, was in der Regel nicht geht, die RSV zu kündigen, so lange das Darlehen läuft. D.h. Sie können auch nachträglich die RSV kündigen...per Schreiben an die finanzierende Bank. Sie müssen sich aber bewusst sein, dass Sie wahrscheinlich NICHT den anteiligen Beitrag zurückbekommen (dann auch nur zum Datum der Kündigung, nicht zum Datum der Darlehensablösung), sondern deutlich weniger, da die Kosten vorher abgezogen werden. Da Sie die RSV wahrscheinlich per Einmalbeitrag zu Beginn bezahlt haben, gilt der Versicherungsschutz bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit, d.h. auch bei abgelöstem Darlehen, bleibt ihr Versicherungsschutz, .z.B.bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit bestehen. Damit steht ihnen z.B. bei Krankheit auch die versicherte Rate zur Verfügung. Sie können das Geld dann für etwaige Ausgaben verwenden. Daher wäre es überlegenswert, den Schutz einfach zu behalten. Erkundigen Sie sich doch bei der Bank, was Sie denn zu erwarten hätten, wenn Sie die Versicherung kündigen würden.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

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Hallo,

es kommt darauf an, wie Du Restschuldversicherung definierst...soll es die reine Absicherung für den Todesfall sein, reicht eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe. Die Höhe zu Beginn orientiert sich an dem aufgenommenen Kredit und fällt analog der durch Tilgung fallenden Kreditsumme (Restschuld).

Eine andere Form der Restschuldversicherung versichert neben dem Todesfall auch die Risiken Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) und unfreiwillige Arbeitslosigkeit. In den letzten beiden Fällen werden die laufenden Raten aus der Darlehensverpflichtung abgesichert.

Die Höhe der Versicherungssumme orientiert sich i.d.R. an dem aufgenommenen Darlehen oder den laufenden Raten. Normalerweise läuft das parallel, d.h. die Absicherung einer Wunschrate ist nicht möglich. Und auch die LEistungsdauer ist unterschiedlich...es gibt Anbieter, die nur während der Zinsfestschreibung leisten, andere für fest definierte Jahre...hier kommt es auf den Anbieter an. Dies ist auch o.k., da man ja nicht weiss, was nach Ablauf der Zinsfestschreibung passiert (Neue Rate durch Anschlussfinanzierung...)

Es gibt aber auch seit neuestem Anbieter, die - unabhängig von einer Baufinanzierung - fest definierte Summen (z.B. 500€ im Monat) absichern, die Du dann im Fall der Fälle selbst bekommst und damit dann die Annuität bezahlen kannst. Hier wärst Du direkt Partner der Versicherung und müsstest nicht über eine Bank gehen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

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Helli01 hat dahingehend recht, als das die RSV i.d.R. für die gesamte Kreditlaufzeit abgeschlossen wird. Eine rückwirkende Kündigung wird nicht möglich sein. Sofern noch KEIN Leistungsfall eingetreten ist (dann ist eine Kündigung gar nicht möglich), dann kannst Du - mit Zustimmung der Sparkasse (es könnten ja ggf. Restforderungen bestehen) den Vertrag kündigen. Allerdings erst zum Zeitpunkt der Kündigung und nicht rückwirkend.

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Eine Restschuldversicherung, wenn Artbeitslosigkeit mitversichert ist, tritt im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit ein. Als Nachweis wird von Seiten des Versicherers das Kündigungsschreiben des Arbeitsgebers und eine Bestätigung der Arbeitsagentur auf Arbeitslosengeld verlangt. In Deinem Fall bekommst Du zwar eine Grundsicherung in Form des Elterngeldes, Dein Arbeitsverhältnis bleibt aber ja bestehen. Nach Ablauf der Elternzeit kehrst Du ja vermutlich in Deinen Beruf zurück. Daher sind die Kriterien für eine Leistung aus der Restschuldversicherung nicht erfüllt und eine Leistung wird verweigert werden.

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Eine Restschuldversicherung kannst Du innerhalb der Widerrufsfrist ohne Angaben von Gründen kündigen. Innerhalb der Frist solltest Du Deinen Beitrag vollständig zurückbekommen. Es sollte Deine Bonität eigentlich nicht beeinträchtigen.

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EIne Restschuldversicherung ist eine Versicherung, die im Falle von Tod/Unfall/Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit (verschiedene Kombinationen möglich) Deine Raten aus einer Finanzierung oder eines Leasingvertrags übernimmt. Je nach Versicherungsbedingungen gelten unterschiedliche Warte- und Karenzzeiten. Eine Begrenzung auf 12 Raten in der Arbeitslosigkeitsdeckung hat den Hintergrund, dass sie sich am ALG 1 orientiert, die ja i.d.R. auch nur 12 Monate leistet.

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Die Frage ist: Wenn Du eine Arbeitslosigkeitsdeckung hattest, müsste die Versicherung wenn Du die Bedingungen erfüllts nach Ablauf von Warte- und Karenzzeit auch zahlen. Damit hättest Du das Auto nicht zurückgeben müssen. Es ändert aber nichts an der RSV. Die ist ein separater Vertrag und bleibt i.d.R. bestehen und damit auch leistungspflichtig, denn Du hast ja den Einmalbeitrag für die gesamte Laufzeit bereits zu Beginn bezahlt. Schau mal, wenn Du den Vertrag noch nicht gekündigt hast, ob Du nicht doch Leistung bekommst. Von einer Kündigung rate ich ab. Das hilft Dir nicht viel und Du verlierst den Schutz.

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