Hallo, Die Regelung darüber, ob die RSV erhalten bleibt, oder automatisch endet findet sich in den Versicherungsbedingungen. Es ist aber häufig so, dass der Vertrag separat gekündigt werden muss. Hierfür gibt es keine zeitliche Verbindung zum Darlehen. Das einzige, was in der Regel nicht geht, die RSV zu kündigen, so lange das Darlehen läuft. D.h. Sie können auch nachträglich die RSV kündigen...per Schreiben an die finanzierende Bank. Sie müssen sich aber bewusst sein, dass Sie wahrscheinlich NICHT den anteiligen Beitrag zurückbekommen (dann auch nur zum Datum der Kündigung, nicht zum Datum der Darlehensablösung), sondern deutlich weniger, da die Kosten vorher abgezogen werden. Da Sie die RSV wahrscheinlich per Einmalbeitrag zu Beginn bezahlt haben, gilt der Versicherungsschutz bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit, d.h. auch bei abgelöstem Darlehen, bleibt ihr Versicherungsschutz, .z.B.bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit bestehen. Damit steht ihnen z.B. bei Krankheit auch die versicherte Rate zur Verfügung. Sie können das Geld dann für etwaige Ausgaben verwenden. Daher wäre es überlegenswert, den Schutz einfach zu behalten. Erkundigen Sie sich doch bei der Bank, was Sie denn zu erwarten hätten, wenn Sie die Versicherung kündigen würden.
Ich hoffe, ich konnte helfen.