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Ermittlungsverfahren oder nicht?

Habe vor kurzem meinen Einbürgerungsantrag ausgefüllt und bei Bürgeramt abgegeben; bei «9. Strafen/Ermittlungsverfahren (in Deutschland und im Ausland)» habe ich angekreuzt, dass ich unbestraft bin und gegen mich keine strafrechtliche Ermittlungsverfahren laufen. Gerade jetzt habe ich mich daran erinnert, dass ich vor zwei Jahren bei Polizei eine erkennungsdienstliche Behandlung hatte und ungefähr 1 Stunde in einem Haftraum verbracht habe (wo nur ein "Bett" aus Holz da war und nichts mehr). Der Grund: ich war mit meinem Bekannten, der tatsächlich an dem Tag in einer Schlägerei teilgenommen hat, im Krankenhaus und habe übersetzt, als die Polizei hereinkam und uns beide befragte, woher wir kommen, beide kamen aus gleichem Land. Nach einiger Zeit erschienen 2 Freunde von ihm, und wir drei wurden in einem Raum aufgehalten, bis wir dann in einem Polizeiwagen zum Polizeipräsidium am Platz der Luftbrücke fuhren. Danach ist auch der ganze am Anfang beschriebener Prozess durchgelaufen. Nach 1 Stunde wurde ich entlassen. Alle drei oben erwähnte Bekannte von mir haben Briefe von Polizei bekommen, mussten vor Gericht aussagen und eine Geldstrafe bezahlen. Ich habe nichts bekommen; jetzt sind auch mittlerweile 2 Jahre seit dem Fall vorbei. Jedoch mache ich mir jetzt Sorgen und habe Angst, dass mein Einbürgerungsantag und all die Arbeit in die Binsen geht. Also — war das Ganze ein Ermittlungsverfahren, welches man auch angeben sollte, oder kann ich heute Nacht in Ruhe schlafen?

Für eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

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Kommst du aus USa oder Kanada

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