Ok, ich glaube der letzte Satz ist nicht ganz richtig... eigentlich sollte da stehen:

Sofern sich die Geldmenge im gleichen Maße reduziert, wie sich die Umlaufgeschwindigkeit erhöht, wird eine Inflation vermieden. Die Geldmenge wird reduziert, indem die Zentralbank den Geschäftsbanken eine höhere Verzinsung auf ihre Einlagen gewährt und dadurch die Geldbasis reduziert. Sie „sammelt“ quasi das Geld wieder ein, indem sie den Geschäftsbanken "Geld ohne Risiko" bietet, wodurch die Geschäftsbanken wiederum weniger Kredite in der Wirtschaft vergeben (weil Kreditgeschäfte ja risikobehaftet sind), was effektiv zu einer Reduktion der aggregierten Geldmengen führt.

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Das 2. Gerät ist das Gerät, welches an deine alte Adresse geschickt wurde, oder? Und weil dieses Gerät nie zurück an den Absender geschickt wurde (also an die Telekom zurück), wurde es dir in Rechnung gestellt, oder? Das bedeutet ja, dass entweder das 2. Gerät immer noch OVP vor deiner alten Haustür steht, oder der neue Bewohner sich dort eines kostenlosen LTE-Geräts erfreut.

Hmm hört sich für mich nach beiderseitigem Verschulden an. Die Telekom hätte das Paket nicht an die alte Adresse schicken dürfen (wie das damals zustande gekommen ist, wird man wohl heute nicht mehr feststellen können). Auf der anderen Seite hast du monatelang versäumt die Telekom auf den Umstand aufmerksam zu machen.

Wieso solltest du überhaupt 2 Jahre lang für ein Mietgerät zahlen, für das du keine Mindestvertragslaufzeit hast?? Du kannst Mietverträge für Endgeräte jederzeit kündigen! Allerdings müsstest du das Gerät dann auch wieder zurückschicken, was in deinem Fall wohl etwas problematisch wird.

Fazit: Klären! Wenn ich die Telekom wäre, würde ich dir (aus Kulanz) nur 50% des Grundpreises des verlorengegangenen LTE-Geräts in Rechnung stellen und den Mietvertrag damit beenden.

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Ich finde bei den bisher genannten Seiten leider nur Serien. Ich will aber eine ganz normale Programmansicht, wie bei www.tvtv.de nur eben von gestern (zum Beispiel)

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Habe die Antwort in Kapitel 7 des Datenreports 2011 vom statistischen Bundesamt gefunden!

www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnittsveroeffentlichungen/Datenreport/Downloads/Datenreport2011Kap7,property=file.pdf

Danke!

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Predators!!! So hieß er Kein Wunder, dass ich unter Alien vs Predator nichts gefunden hatte..

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Eigentlich wollte ich nur ein Ja oder Nein hören. Alle noch so tollen Beschreibungen helfen rein gar nicht, wenn ich mir nichts praktisches darunter vorstellen kann.

Ich werde mir also meine Frage selbst beantworten mit folgendem Video: http://www.youtube.com/watch?v=r_tZFv-XYoc

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In der Praxis also rein beispielhaft: Wenn ich dem Kunden ein PDA mit einer vernetzten, auf ihn abgestimmten Software in die Hand drücke. Was er halt so für sein Tagesgeschäft braucht, ohne irgendwelche Kompromisse einzugehen, oder?

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Danke für alle Antworten!

Ich bin inzwischen fündig geworden. Was ich gesucht habe war im ArbPlSchG §6 Abs 1 versteckt:

(1) Nimmt der Arbeitnehmer im Anschluss an den Grundwehrdienst oder im Anschluss an eine Wehrübung in seinem bisherigen Betrieb die Arbeit wieder auf, so darf ihm aus der Abwesenheit, die durch den Wehrdienst veranlasst war, in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen.

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Danke Kirsche, dann warte ich noch bis Montag in der Hoffnung auf fallende Preise. Meintest du mit 25Eur den Preis für München - Berlin?

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