Da muss ich angiedieschlaue Recht geben. Nach so kurzer Zeit kann man keine Kostenerstattung vom Vermieter verlangen. Ihr würdet euer Mietverhältnis mit so einer Forderung auch langfristig schädigen. Vielleicht lässt sich ein Läufer darüber legen.

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Vielen Dank für Ihren ausführlichen Bericht. Sie haben sich im Gegensatz zu mir doch noch dran gewagt, den Neoboden zu verlegen, trotz der mehrfach negativen Erfahrungen. Sie als Fachmann haben/hatten es auch in der Hand, eigene Entscheidungen zu treffen. Ich bin dagegen auf fremde Hilfe angewiesen und wusste bei den kontaktierten Bodenlegern nicht, ob sie ihre Versprechen halten. Ich habe deshalb den Haro-Boden "Celenio" in unserer südlich ausgerichteten 17 qm Küche von einem erfahrenen Handwerker vollflächig verklebend verlegen lassen. Der Boden liegt jetzt erst seit gut zwei Monaten mit schweren Küchenzeilen darauf. Er sieht in meinen Augen total edel aus, optisch wie Fliesen aber dennoch fusswarm wie Holz, unempfindlich gegen Kratzer und vor allem hat er seine Position nicht verändert. Meine positive Meldung bezieht sich also nur auf diesen kurzen Zeitraum, doch ich hoffe, dass das langfristig so bleiben wird.

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