Darf die Polizei mein Motorrad beschlagnehmen wenn es bei der Polizeikontrolle nicht angeht?
Mal angenommen man fährt mit einem Motorrad und wer von der Polizei angehalten und das Motorrad geht da nicht mehr an.
Und mann kann dadurch nicht herausfinden wie schnell das Motorrad fährt.
Dürfte die Polizei es dann beschlagnehmen und besser untersuchen?
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