Leider bin ich auch auf Holzkontor24 reingefallen.

Vor einigen Wochen hatte ich Ware bestellt, wurde hingehalten mit div. E-Mails.

Daraufhin habe ich über Christian M. Holzkontor24 im Internet recherchiert und leider nichts Gutes erfahren.

Ich bin vom Kauf zurückgetreten, habe eine Gutschrift erhalten, nur kein Geld.

Einschreiben mit Fristsetzung, E-Mails, Telefonate, erfolglos.

Im Übrigen ist die Geschäftsführerin inzwischen ausgestiegen und nun
betreibt Christian M. Holzkontor24 und div. andere Shops, z.B.:

shop@p4mcm.de

shop@sauna-pool-wellness-shop.de

shop@gartenholzcenter-leipzig.de

shop@homefashionworld.de

shop@purchit.de

shop@wohnambiente-leipzig.de

Ich würde in keinem shop, der von diesem Mann betrieben wird, einen

Kauf tätigen und wohlmöglich in Vorkasse gehen.

Falls Jemand noch Erfahrungen neueren Datums hat, würde ich gern

wissen, ob und wie eine Rückzahlung erfolgt ist.

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Vielen Dank für die Antworten auf meine Fragen.

Ich weiß nicht, wie ich auf die Antworten antworten kann und habe jetzt diese Funktion gewählt...

Also könnte ich für 2012 und 2013 das Urlaubsentgeld nachfordern, obwohl ich es in den Jahren nicht beantragt habe!?.

Ein Anwalt, den ich im Netz befragt hatte, hat mir  mitgeteilt, daß ich den Anspruch verloren habe, dadurch, daß ich:

- 2012 und 2013 keinen Urlaub beantrag habe, damit wäre auch der Anspruch auf das Urlaubentgeld erloschen. Zudem wäre mein Vertrag nach 2012 noch 2 x erneuert worden.

Allerdings hat das BAG im Urteil vom 19.Juni 2012 entschieden, daß ein Abgeltungsanspruch nicht an die Verfallfrist der Urlaubsanprüche gebunden ist. Und, ob tatsächlich eine erneute Einstellung einen zuvor bestehenden Urlaubsabgeltungsanspruch verfallen läßt, da bin ich mir auch nicht sicher.

Soweit ich es nachgelesen habe, müßte der AG von mir eine schriftliche Verzichtserklärung haben. Er kann nicht mutmaßen, daß ich in den Jahren 2012 und 2013 auf das Urlaubsentgeld bewußt verzichtet habe.

Es gibt übrigends keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.

 

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