Falls nicht, wäre das ja ein riesiges Sicherheitsproblem. Man denke nur an die Überwachungskameras auf Bahnhöfen. Wenn dort nach der Pandemie geschätzt 70% weiterhin eine Maske tragen (und davon ist auszugehen!!), wird man als Maskenträger nicht auffallen und kann ganz ungeniert Straftaten ausüben, ohne dass die Überwachungskameras einen identifizieren könnten.
Wenn der Staat die verfassungsrechtliche Befugnis hat, uns das Tragen einer Maske nicht nur zu empfehlen, sondern zu diktieren, muss er im umgekehrten Fall doch auch die Befugnis dazu haben, oder?