Hi Leute, ich habe folgendes Problem: Ich bin ab Anfang Juli auf einer Reise und kündige hierzu meine Arbeit. Die Chefs wissen schon Bescheid, und es ist an sich kein Problem. Die Idee meiner Chefin war das ich nicht zum 5.7 kündige, sondern erst zum 1.8 so das sie mir meine Überstunden/Resturkaub in den Juli verpackt und es als normales Monatsgehalt überweisen kann. Dadurch wäre ja mein erster Tag der Arbeitslosigkeit am 01.08, wo ich allerdings schon nicht mehr in Deutschland bin. Habe jedoch mehrmals gehört das ich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich beim Arbeitsamt erscheinen muss, damit dann automatisch meine Sperrfrist von 12 Wochen beginnt. Wenn ich dann nun nicht erscheine beginnt meine Sperrfrist ja erst wieder wenn ich mich nach meiner Reise wieder melde, d.h. Im Worst Case drei Monate keinen Anspruch auf ALG 1.....
Habe auch schon rumtelefoniert, bei der Jobbörse und beim bei der Stelle für Arbeitsrecht, die sagen jedoch das ist eine rechtliche Frage und die können Sie mir nicht beantworten o.o
Hilfe....irgendwer...bitte? :D