Hallo, da musst Du zum Amtsgericht, Rechtsantragsstelle, dort bekommst du den Antrag, bzw. eine Bescheinigung nach dem § 850k Abs. 5 ZPO, diese helfen dir dann auch bei weiteren Fragen, denn ausfüllen dürfen diese Bescheinigungen nur sehr wenige Menschen und kopier mal vorsichtshalber Deine Heirats- und Geburtsurkunden.
Hab das gerade erst hinter mir, und wenn dass mit der Bescheinigung nicht klappt muss es übers Vollstreckungsgericht laufen und das dauert, lass Dich im Gericht aufklären, heute wird es nix mehr klappen, aber geh gleich Montag früh, dauert alles seine Zeit!!!!