Vielleicht liegt es ja an der Schule, den Mitschülern oder den Lehrern. Falls es aber ein generelles Problem ist, wie z.B. dass er einfach keine Lust hat, könntest du ihm ja mal ein Internat zeigen,...vielleicht ändert er dann seine Meinung.

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22.01.2004 Wann verjähren Rechnungen? Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. informiert

...Die so genannte Regelverjährungsfrist beträgt seither statt 30 Jahre nun nur noch drei Jahre. Die 30-jährige Verjährungsfrist gilt aber beispielsweise noch für rück­ständige Forderungen, die tituliert sind, das heißt, die durch ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder auch durch die Eintragung in eine Insolvenztabelle rechtskräftig festgestellt worden sind...

Vielleicht hilft dir das, müsste also verjährt sein. Aber frag doch im Notfall nochmal einen Anwalt...

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