he also die Polizei kann nichts machen, solange du nicht selbst weed hast. Falls sie dich beim konsumieren erwischen dann können sie die auf jeden fall mal mitnehmen aber passiern tut dir da auch nicht viel. Der Konsum ist nicht strafbar, wohl aber der Erwerb und der Besitz (§§ 1, 3, 29 BtMG). Auch wenn der Konsum nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt ist, so setzt er im Regelfall das verbotene Erwerben / Besitzen voraus.

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Ich würde mir das IPad kaufen, ist sehr leistungsfähig und die kamera ist auf jeden fall gut genung..habe selbst eins;) und bin sehr zufrieden damit

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wär cool, ihr einfach die frage beantworten könntet

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hey,genau das problem hab ich auch kannst du mich benachrichtigen wenn es neue lösungen gibt(bITTE)^^

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