Guten Tag,

Nein, der Erwerb und Besitz einer Schreckschusswaffe ist erst ab Vollendung des 18. Lebensjahr gestattet.

Sofern du in Deutschland wohnst, musst du zum Führen einer Schreckschusswaffe noch einen Sogenannten "Kleinen Waffenschein" Beantragen. (Kann auch erst mit 18 Jahren beantragt werden.)

Sofern du dich damit verteidigen möchtest, würde ich dir eher ein Pfefferspray oder CS-Gasspray empfehlen.

Die sind deutlich billiger und besser geeignet.

Schönen Tag noch.

Gruß Bluttod20

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Ein Butterfly, ist eine Verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Der Besitz eines Butterflymesser (Balisong) stellt in BRD eine Straftat da. 

Wird mit Freiheitsstrafe bis zur 3 Jahren bestraft oder Geldstrafe.

Keine sorge, da wird nichts drin sein, im Führungszeugnis. Da hättest du einiges mehr auf dem Buckel haben müssen ;-)

(In Österreich, ab 18 Jahren Frei)

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Guten Tag, 

 Das Butterfly Messer ist eine Verbotene Waffe im Sinne des  Waffengesetzes. 

Falls du in Deutschland wohnst, ist sowohl der Besitz und das Führen eines Butterflymesser Verboten.

Soviel ich weiss gibt's dafür eine Freiheitsstrafe bis zur 3 Jahren oder Geldstrafe. (Und die Entziehung der Waffe versteht sich)

Butterfly Trainer und Butterfly Messer bis zur einer klingenlänge bis zur 41mm sind nach einem Feststellungsbescheid des BKA keine Waffen im Sinne des Deutschen Waffengesetzes.


Falls du aber in Österreich wohnst, ist der Besitz und das Führen eines Butterflymesser ab 18 Jahren Erlaubt und Genehmigungsfrei. 

PS: Der Waffenschein ist bloß die Erlaubnis eine Scharfe Schusswaffe Führen zu Dürfen, in der Öffentlichkeit die Chance den zu bekommen, ist praktisch 0



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Guten Abend,

Du wirst keinen Waffenschein, mit der Begründung bekommen. Weil der Waffenschein die Erlaubnis ist eine Scharfe Schusswaffe in der Öffentlichkeit Führen zu dürfen. (Keine Besitz oder Erwerbserlaubnis)

Diese Erlaubnis wird nur für Personen gewährt, die Gefährdeter als die Allgemeinheit sind und dies durch eine Schusswaffe gelindert werden kann. Diese Erlaubnis bekommen: Wenige Stark gefährdete Juweliere, Gefährdete Politiker, Geldtransportfahrer o.ä.

Du kannst einen Kleinen Waffenschein beantragen, der zum Führen von Schreckschusswaffen und Gaswaffen erlaubt. (Die Waffen, müssen ein PTB Zeichen aufweisen) Der kostet ca. 50-60 Euro, keine Vorstrafen dürfen Vorhanden sein. Der ist unter diesen Voraussetzungen problemlos zu bekommen.

Sonst kannst du auch dir einen Elektroschocker (Mit PTB Zeichen) Kaufen.

Oder ein CS-Gasspray.

Hoffe ich konnte dir Helfen.

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Guten Tag,

Dieses Messer hat eine Einhändig feststellbare Klinge (Einhandmesser) und unterliegt somit einem Führungsverbot, nach §42a Waffengesetz. Ein Verstoß gegen das Führungsverbot wäre eine Ordnungswiedrigkeit und kann bis zur 10.000 Euro Kosten.

Wenn ein Berechtigtes Intresse, wie z.b Angeln, Jagd, Beruf oder ein anderes anerkanntes intresse vorliegt, dann ist das Führen eines solchen Messers erlaubt.

Das Transportieren ist in einem Abgeschlossenen Behältnis Erlaubt.

(Besitz und Erwerb, ist erst ab 18 Jahren Erlaubt)

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