Antwort
Nein. Du könntest aber eine Abmahnung wegen falscher Arbeitsweise vergeben.
Lass dir dann eben immer den Kassenzettel mitbringen.
Nein. Du könntest aber eine Abmahnung wegen falscher Arbeitsweise vergeben.
Lass dir dann eben immer den Kassenzettel mitbringen.
Nur wenn man Anspruch hat, also mindestens 5 Jahre eingezahlt hat. Dann kann man Antrag stellen und dann wird es erst mal geprüft.
Grundsicherung ist Hartz4.
Das könnte ein Schaben- oder Raupennest sein.
Evtl. auch ein Kakerlakennest?