Also, in den ersten 2 Jahren nach Pflanzung der Hecke sollt diese gar nicht geschnitten werden. danach dürfen die Seiten maximal ab Ende Juni nach der ersten Triebphase leicht gestutzt werden, und dies auch nur mit einer Handschere, keinesfalls motorisiert,um evtl. noch restliche brütende Vögel nicht zu vertreiben. Bei größer n Hecken ist der große Grundschnitt erst ab Ende September zulässig. Ältere Hecken dürfen eh kaum wieder runter gerodet werden, man läuft gefahr hier ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50000 € zu zahlen.
Ist es nicht explizit im Mietvertrag verankert (...der zur Mietsache gehörende anteilige Garten...muss vom Mieter gepflegt werden...) ist der Vermieter dran. Heißt dann aber auch, das der Mieter nicht einfach irgendwas Pflanzen darf etc.
Ist es verankert, sollte definiert aufgelistet sein, was zur Pflege des Gartenanteils durch die Mieter gehört: Unkraut, Bewässerung, allgemeine Pflanzenpflege, Beschnitte zu den entsprechenden Zeiten. Also, vor Vermietung klar auflisten, was zu tun ist! Im Nachhinein ist es hier eben Ein Pflege-durch -Nutzer-Prinzip.
Bei Beschnitten von größeren Bäumen oder Hecken darf der Mieter dies eh nur in Abstimmung und nach Rücksprache mit dem Vermieter und mit dessen Erlaubnis tun.
Wenn der rasen eingeht, weil er vielleicht nicht genügend angegangen ist, kann man dies dem Mieter nicht anlasten, Ersatz hat der Vermieter zu leisten, sofern dieser den rasen auch als Mietsache zu gehörig angegeben hat, sprich der rasen im garten bei Anmietung vorhanden war. Geht er ein, weil,nicht gewässert wurde, kann der Vermieter Ersatz verlangen. Bedingt aber eben vorherige klare Absprache.
Und wenn es Schwierigkeiten mit der Formulierung oder Rechtschreibung gibt: einfach bevor man es ausdruckt, über PRÜFEN das Rechtschreibprogramm drüber laufen lassen. ;-)