ich habe seit 2013 ein Kleingewerbe, welches ich am 1.3. diesen Jahres in ein Hauptgewerbe umgemeldet habe. Der Kauf eines Transporters sollte mir bei der Vergrößerung meiner kleinen Firma helfen. Gesagt, getan. Ein vom Landkreis beantragter zinsloser Kredit in Höhe von 3000,- € wurde genehmigt und sollte mir bei meiner Expansion behilflich sein.
Nach dem Kauf eines passenden Transporters fiel dieser bereits nach 4 Tagen komplett aus. Er ging während der Fahrt aus und wurde am Folgetag durch den ADAC in unsere ortsansässige Werkstatt A gebracht. Da ich als Gewerbetreibende keinen Garantieanspruch beim Autohändlern geltend machen konnte, war dies natürlich Pech. Nachdem einige Tage ins Land gingen wurde uns von Werkstatt A mitgeteilt, dass es sich um eine defekte Dieselpumpe handelt. Diese wurde von mir im Internet (für 450,- €) gekauft und von Werkstatt A eingebaut. Leider ohne Erfolg. Irgendwann wurde der Transporter nach Werkstatt B gezogen, um einen Ausleseversuch zu starten, allerdings auch ohne Ergebnis und ohne, dass ich dies je in Auftrag gegeben hatte. Es Waren mittlerweile 5 Wochen vergangen, in der Werkstatt A trotz Nachfragen meinerseits kein klares Ergebnis bei der Fehlersuche geben konnte und mich stattdessen an einen Spezialisten verwies. (Dies habe ich als Sms gespeichert).
Ich wurde dann von Werkstatt A nach Werkstatt C abgeschleppt, wo weitere 7 Wochen (!!!!) der Fehlerauche begannen. In der Zeit bekam ich von Werkstatt A eine Rechnung in Höhe von 350,- € für ausgeführte Arbeiten (Tausch der Dieselpumpe). Außerdem enthielt diese Rechnung einen Rechnungsbetrag in Höhe von 99,- Euro von Werkstatt B für das Auslesen, was allerdings wie gesagt nicht möglich war aufgrund fehlender, passender Gerätschaften. Werkstatt C tauschte dann weitere Ersatzteile, die mich weitere 300,- €. Kosteten (selbst gekaufte Teile). Einige von der Werkstatt gekauften Teile und der Arbeitslohn stehen noch aus, da ich die Rechnung erst noch bekomme.
Die Rechnung der Werkstatt A habe ich trotz zurückhalten mittlerweile bezahlt, da ich nach 8 Wochen Post von dessen Kreditbank mit einer Zahlungserinnerung bekam.
Leider war Werkstatt C nun auch mit dem Latein am Ende und sah sich gezwungen den Transporter nach Werkstatt D zu ziehen. Der Transporter sagte immernoch keinen Ton. Der Meister von Werkstatt D war zunächst fast 2 Wochen krank und dann erfolgte das lang ersehnte Wunder - der Fehler wurde gefunden.
Werkstatt D bestätigte mir am Telefon, dass der Einbau der Dieselpumpe von Werkstatt A vollkommen verkehrt, nämlich um 180 Grad verdreht, war und das Fahrzeug somit nicht laufen konnte, egal wieviel andere Ersatzteile noch getäuscht worden wären.
Ich setzte Werkstatt A sofort davon in Kenntnis, diese streitet aber alles ab. Man müsse erst einmal beweisen, dass die Pumpe von ihm verkehrt eingebaut gewesen wäre, da mittlerweile soviele andere Menschen am Fahrzeug gebastelt hätten.
...Text geht unten weiter....danke