Wer hat Anrecht auf das Familienstammbuch der Eltern?
Vater gestorben vor 6 Monaten. Mutter verstorben vor 1 Monat.
Ich bin das leibliche Kind von beiden. Der etwas ältere Bruder ist nur der Sohn der Mutter und wurde von meinem Vater sozusagen "eingenamt".
Hat er Anrecht auf das Stammbuch meiner Eltern?