hallo,
ich habe da mal eine frage!
mein mann und ich haben heut in einem geschäft einen bodenbelag bestellt, die suche hat sich echt schwierig gestaltet, da wir farblich gesehen, eine aussergewöhnliche küche haben (kriegen wir erst noch geliefert).
der verkäufer bestätigte uns, dass der bodenbelag im geschäft selbst nicht vorhanden wäre- aber angeblich in einem zentrallager vorrätig sei, aus diesem grund haben wir diesen bestellt auch gleich vor ort bezahlt- immerhin 210 €!!!
einige stunden nachdem wir das geschäft voller freude über die positive entscheidung verlassen hatten, rief der verkäufer an, dass der belag nicht lieferbar sei.
Was können wir nun tun- ausser das geld zurückverlangen? der verkäufer hat uns den echt schmackhaft gemacht und farblich passt nur dieser belag in unsere küche- der ist sonst nirgends zu bekommen. :(
unsere küche wird schon ende des monats geliefert.... ist es nicht so, dass der verkäufer den kaufvertrag einhalten MUSS??? sprich, muss er jetzt nicht dafür sorgen, dass wir jetzt diesen belag, so wie bestellt und bezahlt, bekommen???
würde mich sehr über eure schnellen antworten freuen ;)
liebe grüße