Das ist ein bisschen kompliziert, aber ich versuche es mal zu erklären. Bestehen tust du, wenn du in höchstens einem Vörückungsfach eine 5 hast. Deine Noten Noten können, wenn du in Vorrückungsfächern zwei 5er oder einen 6er hast, ausgeglichen werden, aber nur wenn - du in einem Vorrückungsfach eine 1 - du in zwei Vorrückungsfächern eine 2 - oder in vier Vorrückungsfächern besser als 4 hast. Das wird übrigens vom Prüfungsausschuss entschieden.

Ich hoffe es war einigermaßen verständlich! :-)

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