Jugendamt erkennt Pauschalmiete nicht an bei Erhöhung des Wohnbedarfes bzw. Selbstbehaltes?
Hallo liebe Antworten!
Ich habe etwas Unsicherheiten bei Berechnung des Kindesunterhaltes gegenüber dem Jugendamt. Ich habe gelesen, dass der Selbstbehalt seit 2020 auf 1160€ bei einer Warmmiete von 430€ gestiegen ist.
Jetzt zahle ich natürlich mehr Miete als o. a. und habe einen mündlich vereinbarten Pauschalmietvertrag (inkl. Strom, Gas u. Wasser). Das JA teilte mir mit die Mietsache nicht berücksichtigen zu können, da bereits Strom & Wasser beinhaltet sind.
Inwiefern kann ich da sinnvoll Gegenargumentieren? Gäbe es dort evtl. Paragrafen oder sollte ich mir sowieso Rechtsauskunft einholen?
Danke für hilfreiche Antworten
Recht,
Jugendamt