Die Kosten für den periodischen Austausch des Kaltwasserzählers können nur anteilig im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Max. 11% der dafür aufgewendeten Kosten pro Jahr sind auf den Mieter umlegbar. Kosten für Erfassungsgeräte (wie Kaltwasserzähler) hat grundsätzlich der Eigentümer/Vermieter zu bezahlen. Der Mieter hat lediglich Kosten für Miete & Wartung anteilig zu zahlen WENN es mietvertraglich vereinbart wurde.

In meinem Fall (ich bin der Frage-Ersteller ganz oben): Ich miete eine Doppelhaushälfte und zahle nur Kaltmiete an den Vermieter. Alle Nebenkosten rechne ich mit allem und alles die mich versorgen (Strom, Wasser, Gas, Müllabfuhr usw.) selbst ab. Deshalb weiß ich nicht ob ich die Kosten des periodischen Wechsels des Kaltwasserzählers sebst zahlen muss oder ob das mein Vermieter machen muss. Weiß jemand mehr???

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