Antwort
Vielen Dank für die schnellen Antworten - aber ist das auch nachträglich möglich? Die meisten Überstunden sind vor ca. 1 1/2 Jahren und wurden nie abgezogen. Verfällt nicht auch irgendwann seitens des Arbeitsgeber der Anspruch? Oder wenn ich meinen noch habe, hat der AG seinen auch noch?!
Vielen Dank!