Krankengeldbezug, dann der Versuch wieder arbeiten zu gehen?

Hallo zusammen,

ich habe jetzt schon einige Seiten und Posts durch, aber noch keine Antwort gefunden.

Ich bin bedingt durch einen Epilepsieanfall und eine daraus resultierende Panikstörung seit dem 12.08.16 krankgeschrieben. Der Krankengeldbezug fing somit am 22.09.16 an. Da ich unbedingt wieder arbeiten gehen wollte, teilte ich meiner Krankenkasse mit, dass ich meine bis zum 07.10.16 laufende AU nicht verlängere und ab dem 10.10.16 wieder arbeiten gehe.

Als ich am 10.10.16 dann im Büro war, machte mir mein Körper jedoch einen Strich durch die Rechnung. Nach ca. einer Stunde musste ich nach Hause gebracht werden, da ich einen Blutdruck von ungefähr 200/130 hatte und am ganzen Körper zitterte. (Diese Beschwerden kommen von der Panikstörung)

Am 11.10.16 bin ich dann zum Arzt und wurde wieder untersucht. Ich bekam sodann eine Folgebescheinigung für den AG und die Krankenkasse, welche auch momentan noch läuft.

Jedoch ist es so, dass ich bislang kein Geld von der Krankenkasse erhalten habe. Nach einem Anruf heute teilte man mir mit, dass man sich bei der KK daran störe, dass eine Folgebescheinigung vorliege und diese erst am 11.10.16 ausgestellt ist (letztere ging wie oben geschrieben bis zum FR, 07.10.16). Dies müsse jetzt zunächst geprüft werden.

Meiner Meinung nach habe ich doch einen Anspruch auf das Krankengeld seit dem 10.10 respektive 11.10.16, oder nicht? Droht mir hier sogar die Verweigerung des Krankengeldes? Ich verstehe die Sache nicht so ganz, ich habe versucht wieder arbeiten zu gehen, da es für mich auch nicht schön ist, Krankengeld zu beziehen, aber dies hat leider noch nicht geklappt bzw. kam zu früh. Am nächsten Tag bin ich halt direkt wieder zum Arzt und dieser hat dann wiederum die Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Ich bin auch nicht wegen einer anderen Krankheit krankgeschrieben worden oder sonstiges.

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Vielen Dank für eure Antworten, sehr nett. Ich habe das ganze jetzt nochmal versucht telefonisch zu klären, aber stieß auf taube Ohren, da ich "nur eine Vertretung" ans Telefon bekommen habe. Ich habe nunmehr alles schriftlich per Email niedergeschrieben und an die zuständige Stelle geschickt. Jetzt kann ich erstmal wieder abwarten, was folgt.

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Hey,

also zu der ersten Frage: Du kannst natürlich den Rechtsfachwirt machen. Der dauert ca. 1 1/2 jahre und es ist zu empfehlen, wenn du ihn direkt nach der Ausbildung machst, denn dann bist du noch nicht lange aus dem Lernen und aus dem direkten Stoff raus.

Zum Gerichtsvollzieher musst du in NRW folgende Punkte bzw. Kriterien erfüllen: 1. bestandene Prüfung für den mittleren Justizdienst und Bewährung als Beamtin oder Beamter des mittleren Justizdienstes des Landes NRW mindestens 2 Jahre 2. grds. Alter zwischen 23 und 40 Jahren 3. körperliche Geeignetheit hinsichtlich der besonderen Belastungen des Gerichtsvollzieherdienstes 4. Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen

Also fällt dies wohl weg. Natürlich kannst du bei Versicherungen anfangen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Versicherung eine Rechtsabteilung hat. Hier ist es leider sehr schwer reinzukommen. Ich spreche aus eigener Erfahrung, ich habe vor zwei Jahren die Ausbildung zum ReFa mit 2,5 abgeschlossen. Nach einer Weile machte bzw macht mir der Job keinen Spaß mehr. Ich habe im August letzten Jahres angefangen BWL zu studieren und meinen Betriebswirt zu machen. Dies mache ich aber neben dem Job, denn wenn du einmal gearbeitet und Geld verdient hast, möchtest du nicht wieder auf andere angewiesen sein. Ich mache dies an einer privaten Schule und der Studiengang wird von der Stadt finanziert (welch ein Glück :-)). Jedoch kannst Du auch den Betriebswirt machen, egal mit welchem Schwerpunkt (ReWe, Personalwesen, Recht, Text-/Datenverarbeitung).

Als Industriekaufmann kannst du meines Wissens nach jedoch nicht anfangen, da dies ja ein Ausbildungsberuf ist. Du kannst diesen Ausbildungsberuf nicht durch deinen "ersetzen", vorallem, weil die Tätigkeiten vom Grunde her verschieden sind.

Ich habe den Weg des BWL-Studiums gewählt, weil sich damit einfach später am besten bzw. am meisten Geld verdienen lässt.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

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