Antwort
Also ich weiß zumindest, dass du bei den Abi Klausuren nicht um 3 (oder 5?) Notenpunkte von deiner Ursprungsnote aus dem Halbjahr der Q2 abweichen darfst. Wenn doch, muss man in die Nachprüfung. Ich habe aber zumindest bei uns (bin Q1) noch nichts davon mitbekommen, dass es so eine Einschränkung auch in der gesamten Oberstufe also auch EF und Q1 gibt..