MDK ist mittlerweile von mir eingeschaltet. Angegebene Nebenjobadresse war Falschinformation von ihm. (Arbeitnehmer ist bei ausdrücklicher Nachfrage des Arbeitgebers zur vollständigen Auskunft über Art und Umfang der Nebentätigkeit verpflichtet (Bundesarbeitsgericht, Az.: 6 AZR 314/95).Keine Reaktion auf Aufforderung Nebeneinkunft wahrheitsgemäß bei mir anzumelden! Bitte um Kündigung lag dem Krankenschein in Schriftform bei...bin morgen beim Anwalt

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Auf dem normalen Krankenschein steht ja nicht die Diagnose, ob der AN wirklich krank ist oder nur den Schein einreicht. Was ist dann der Unterschied zum BG-Arzt? Bekommt man da Infos über den Gesundheitszustand?

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Ich werde ihm nicht fristgerecht kündigen, ich bekomme 70% von der Krankenkasse durch die Extraversicherung, die 6 Wochen krieg ich schon hin. Dann gäbe es ja keine ALG-Sperre.Die soll er dann schon mitnehmen. Die Nebenjobstelle werde ich ebenso kontaktieren, vielleicht macht er ja den Fehler und arbeitet während der Krankschreibung.Ich werde berichten.

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Ehrlichkeit währt am längsten. Wenn du wirklich (!!) krank bist, wird dein Arbeitgeber das verstehen und eine Lösung kann durch ein Gespräch gefunden werden. Aber einfach nur einen Krankenschein einwerfen um die Fristen zu überbrücken ist unfair dem Arbeitgeber gegenüber.

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