Antwort
Na Ja, das hilft mir nicht viel. Das sind alles Variationen die ein verschiedenster Form praktiziert werden. Was ich genau wissen möchte ist: Welche Mindestanzahl an Kurzarbeitstagen pro Monat sind gesetzlich bzw. vom Arbeitsamt vorgeschrieben? In unserer Firma wird uns immer erzählt es müssen mindestens 3 Tage pro Monat sein. Würden nur ein oder zwei Tage gemacht, so ginge das nicht und diese Tage wären dann nicht als Kurzarbeit anrechenbar sondern der Mitarbeiter würde dies dann als Minusstunden angerechnet bekommen.