Du solltest dich zunächst freiwillig in der gesetzlichen KV versichern. Anfragen von PKV-Maklern dringend meiden und dir zunächst darüber klar werden, wie deine weiteres Lebensziele (abgesehen von der Selbständigkeit) aussehen. Familie gründen Kinder zeugen usw.

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Vom AG bekommst Du gar nichts zurück, dass geht zu Deinen Lasten. Mindestens bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Möglicherweise hast Du als Angestellter einen nicht so gut auf Dich zugeschnittenen Tarif. Daher aufpassen. Rechnungen kannst Du i.d.R. für das lfd. Jahr und dem vergangenen Jahr sammeln und dann einreichen. Frage bitte bei der Gesellschaft nach.

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Sperrfrist nach Beratung Optimierung PKV?

Hallo zusammen,

mein Vater wurde von einem nicht bekannten Versicherungsmakler telefonisch kontaktiert und darauf aufmerksam gemacht, dass er seine privaten Krankenkassenbeiträge optimieren könne (woher er die Kontaktdaten hatte bzw. warum er gerade meine Vater anrief ist nicht bekannt --> Berater 350 km entfernt). Schon während des Gesprächs am Telefon hatte der Makler sehr konkrete Informationen über den PKV-Tarif meines Vaters (dies war Ihm im Nachgang dann auch nicht ganz geheuer). Da die Beratung kostenfrei angeboten wurde und nur bei einem günstigeren Tarifwechsel ein Honorar (12x monatliche Einsparung nach Tarifwechsel) fällig werden würde, stimmte er der Beratung zu. Die dann übermittelte Handlungsvollmacht wurde unterschrieben, in der auch aufgeführt war, dass eine 24-monatige Sperrfrist zum Tarifwechsel gelte. Nach einigen Tagen kam dann auch ein günstigeres Angebot zum Tarifwechsel des Maklers per Post. Allerdings hatte mein Vater zwischenzeitlich bedenken, da er den Makler nicht kannte und es Ihm auch komisch vorkam, dass der Makler bereits zum Erstgespräch Informationen zum PKV-Tarif hatte. Das "ungute" Bauchgefühl hat Ihn dann dazu bewogen, die Auftragsvereinbarung (Vollmacht) zu Widerrufen.

Zu Klärung, warum der Makler die Daten meines Vaters beim ersten Telefongespräch schon parat hatte, hat mein Vater die PKV angerufen. Woher die Daten kommen, konnte die PKV nicht sagen, aber nach Schilderung des Sachverhaltes haben Sie Ihm ein Angebot zum Tarifwechsel unterbreitet.

Nun meine Frage:
Kann mein Vater trotz Sperrfrist in der Auftragserteilung des Versicherungsmaklers ein günstigeren Tarif direkt bei seiner Krankenversicherung beauftragen oder droht dann die Strafe von 12x Einsparung Tarifwechsel? Die Auftragserteilung des Versicherungsmaklers wurde innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wie sollte der Makler überhaupt herausfinden, ob im Nachgang ein Tarifwechsel vollzogen wurde?

Ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich schildern können. Danke schon einmal, wenn sich jemand die Zeit nimmt!!

Viele Grüße Max

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Dein Vater sollte bei der Gesellschaft anrufen und den Vorgang erläutern, dass er einen Makler beauftragt hat. Wichtig ist von der Gesellschaft zu erfragen, welche Tarife der Makler genau angefragt hat, denn in diese darf er 24 bzw. 36 Monate nicht wechseln(je nach Vereinbarung die mit dem Makler geschlossen wurde). Eine solche Vereinbarung dient dem Schutz des Maklers, damit er vom Kunden nicht ausgetrickst und hintergangen wird. Sollte jedoch einer der angebotenen Tarife interessant sein, so kann er erst nach der Sperrfrist dorthin wechseln.

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Der Versichertenstatus lässt mich vermuten das es um einen Beamtenberuf geht.

Neben den Leistungen die es zu prüfen gilt ist die DEBEKA die preisstabilere Gesellschaft.

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Die PKV in keinem Fall kündigen, sondern umwandeln in eine Zusatzversicherung (wenn man möchte), somit ist sichergestellt, dass das damalige Eintrittsalter eingefroren ist und das macht bei der Berechnung eines Zusatztarifes schon etwas aus.

Mit 60K unterliegen Sie der Versicherungspflicht.

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Sperrfrist nach Beratung Optimierung PKV?

Hallo zusammen,

mein Vater wurde von einem nicht bekannten Versicherungsmakler telefonisch kontaktiert und darauf aufmerksam gemacht, dass er seine privaten Krankenkassenbeiträge optimieren könne (woher er die Kontaktdaten hatte bzw. warum er gerade meine Vater anrief ist nicht bekannt --> Berater 350 km entfernt). Schon während des Gesprächs am Telefon hatte der Makler sehr konkrete Informationen über den PKV-Tarif meines Vaters (dies war Ihm im Nachgang dann auch nicht ganz geheuer). Da die Beratung kostenfrei angeboten wurde und nur bei einem günstigeren Tarifwechsel ein Honorar (12x monatliche Einsparung nach Tarifwechsel) fällig werden würde, stimmte er der Beratung zu. Die dann übermittelte Handlungsvollmacht wurde unterschrieben, in der auch aufgeführt war, dass eine 24-monatige Sperrfrist zum Tarifwechsel gelte. Nach einigen Tagen kam dann auch ein günstigeres Angebot zum Tarifwechsel des Maklers per Post. Allerdings hatte mein Vater zwischenzeitlich bedenken, da er den Makler nicht kannte und es Ihm auch komisch vorkam, dass der Makler bereits zum Erstgespräch Informationen zum PKV-Tarif hatte. Das "ungute" Bauchgefühl hat Ihn dann dazu bewogen, die Auftragsvereinbarung (Vollmacht) zu Widerrufen.

Zu Klärung, warum der Makler die Daten meines Vaters beim ersten Telefongespräch schon parat hatte, hat mein Vater die PKV angerufen. Woher die Daten kommen, konnte die PKV nicht sagen, aber nach Schilderung des Sachverhaltes haben Sie Ihm ein Angebot zum Tarifwechsel unterbreitet.

Nun meine Frage:
Kann mein Vater trotz Sperrfrist in der Auftragserteilung des Versicherungsmaklers ein günstigeren Tarif direkt bei seiner Krankenversicherung beauftragen oder droht dann die Strafe von 12x Einsparung Tarifwechsel? Die Auftragserteilung des Versicherungsmaklers wurde innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wie sollte der Makler überhaupt herausfinden, ob im Nachgang ein Tarifwechsel vollzogen wurde?

Ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich schildern können. Danke schon einmal, wenn sich jemand die Zeit nimmt!!

Viele Grüße Max

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Die Daten werden gehandelt, daher ist es oftmals nicht verwunderlich, dass diese bekannt sind. Der Makler ist nicht geschickt vorgegangen.

Egal ob er innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen hat oder nicht, es kommt auf den Wortlaut der Vereinbarung an. Solange der Vater nicht in einen der vom Makler vorgeschlagenen Tarife wechselt, sondern in einen nicht vom Makler vorgeschlagenen Tarif, kann er wechseln (kaum auf den Wortlaut im Vertrag an).

Jedoch macht die Versicherung i.d. R. keine Vorschläge die sich rechnen. Er sollte in jedem Fall Tarife wo Basistarif oder Standardtarif meiden.

Ja der Makler hat eine Vollmacht vom Vater, damit kann er jederzeit den Tarifstand beim Versicherer abfragen und erfährt somit auch den Tarifwechsel. Er kann bei seiner Versicherung jedoch nachweisen, diesen Vertrag innerhalb der Frist widerrufen zu haben und kann für diesen Makler eine Auskunftssperre vereinbaren.

Bei Fragen einfach antworten.

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Der Unterschied zwischen beiden Systemen ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach dem Solidarprinzip funktioniert.

Patient - Arzt+ Krankenversicherung bestimmen Art und Umfang der Behandlung.

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Die private Krankenversicherung funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip!

Patient + Arzt bestimmen über Art und Umfang der Behandlung u. sind

Vertragspartner, d.h. Arzt stellt Rechnung an den Vertragspartner und die Krankenversicherung prüft den Umfang der Kostenerstattung.

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aktuelle Lebenssituation, sowie das Lebensziel sind ausschlaggebend für diese Entscheidung!

Ist eine Familienplanung angedacht z.B. Frau + 2 Kinder, dann sollte dieser Schritt sehr gut durchdacht sein.

Sollte jemand Single bleiben, dann kann bei richtiger Vorgehensweise viel Geld gespart werden bei teilweise deutlich besseren Leistungen.

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Lohnt sich nur , wenn man alles richtig macht. Wie ist die Familienplanung ist dabei die wichtigste Frage! Sind Frau und Kinder geplant-Finger weg, wenn man nicht 5-stellig monatlich verdient.

Bleibt man Single dann ist es u.U. lohnenswert.

Vorteile GKV: zahlt so gut wie alles, allerdings auf unterem Niveau - in jedem Fall umfangreicher als die PKV!

Nachteil: jährliche Offenlegung der Finanzsituation (Einkommen), lange Wartezeit bei Facharztterminen.

PKV: es gibt nicht "die Beste" private Krankenversicherung, Jede Person hat eine andere Ausgangsposition (Alter, Gesundheitszustand) und auch andere Leistungsansprüche.

Vorteile: keine Offenlegung der Finanzsituation, i.d. R. keine Wartezeiten bei Fachärzten. Abrechnung bis zum Höchstsatz der GOÄ (Gebührenordnung f. Ärzte).

Höchstsatz liegt beim 3,5-fachen Satz und darüber hinaus (Honorarvereinbarung)

GKV liegt bei 1,7-fachen Satz GOÄ.

Nachteile: PKV hat zwei Stellschrauben ohne Zustimmung des Versicherten:

  1. Selbstbeteiligung (SB)
  2. Höhe der Beitragsrückerstattung (BRE)
  3. ab 55 Jahren i.d.R. keine Rückkehr in GKV
  4. PKV zahlt nicht alles (siehe Leistungskatalog).
  5. Wenn Kinder da sind ist der PKV-Versicherte entfällt die kostenfreie Familienversicherung. Jedes Mitglied muss gegen eigenen Beitrag versichert werden (egal ob GKV oder PKV)
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Der Unterschied zwischen beiden Systemen ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach dem Solidarprinzip funktioniert.

Patient - Arzt+ Krankenversicherung bestimmen Art und Umfang der Behandlung.

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Die private Krankenversicherung funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip!

Patient + Arzt bestimmen über Art und Umfang der Behandlung u. sind

Vertragspartner, d.h. Arzt stellt Rechnung an den Vertragspartner und die Krankenversicherung prüft den Umfang der Kostenerstattung.

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aktuelle Lebenssituation, sowie das Lebensziel sind ausschlaggebend für diese Entscheidung!

Ist eine Familienplanung angedacht z.B. Frau + 2 Kinder, dann sollte dieser Schritt sehr gut durchdacht sein.

Sollte jemand Single bleiben, dann kann bei richtiger Vorgehensweise viel Geld gespart werden bei teilweise deutlich besseren Leistungen.

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