hallo
natürlich rede ich meinem Bekannten schon gut zu, dass er die Zahlung leistet, also hört bitte auf mit solchen Antworten zu antworten. Nun hier folgendes Problem.
mein Bekannter hat in seinem alten Wohnort folgendes von der ARGE erhalten:
Kaution und Miete durch eine Fehlüberweisung von dem besagten Herrn, der ihn jetzt die Tage anschrieb. Dieser Herr (NICHT der Vermieter) meldete eine falsche Bankverbindung an die ARGE, so dass mein Bekannter die Zahlung erhielt anstatt seinem ursprünglichen Vermieter. Natürlich freute sich mein Bekannter über das "falsche zusätzliche" Geld und gab es prompt aus. Nun wird er von der Person angeschrieben, die das falsch an die ARGE übermittelte, dass er die Rückzahlung in Höhe von x Euro an den Vermieter überweisen soll. Eine Frist hat diese Person auch gesetzt. Muss er das überhaupt zurückzahlen? Kann diese Person ihn irgendwie gerichtlich Belangen? Wie ist hier die Rechtslage. Witzigerweise - das behauptet mein Bekannter - steht drin, dass er auch schon x Euro bezahlt hätte als Rückzahlung, was er aber bestreitet. Wobei das lief vielleicht tatsächlich über die ARGE. Danke für Eure sinnvollen Antworten.
Viele Grüße Blackpearl113
PS: Es handelt sich hierbei um eine Zahlung aus dem Jahr 2009 - also schon 4 Jahre alt. Erstaunlicherweise kannte diese Person auch seine neue Anschrift obwohl er eine Adressdaten-Verweigerung drin stehen hat. Dachte er ist nun geschützt, dass außer Polizei und Staatsanwaltschaft nicht an seine Daten kommen. Wie ist das damit? Diese Person, die ihn anschrieb, besitzt nur eine Schreinerei - ist also in keinem Amt tätig.