Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Was ich am interessantesten finde ist der Punkt, dass er beim zweiten Mal blitzen noch nicht das Aufbauseminar abgeschlossen hatte.
Der Ablauf ist ja wie folgt:
- mal A Verstoß = Aufbauseminar
mal A Verstoß = Verwarnung & Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung
mal A Verstoß = Führerscheinentzug
Laut Aussage des Fahrlehrer ist das zweite mal Blitzen nicht der zweite A Verstoß in dem Sinne, weil er das Aufbauseminar noch nicht abgeschlossen hatte (ist während dessen passiert).
Ich würde gerne wissen, ob der Fahrlehrer da recht hat, weil wenn ja, hat er ja überhaupt nichts zu befürchten, außer Bußgeld, Punkte und Verwarnung. Es gibt ja nicht mal 1 Monat Fahrverbot, da es außerhalb geschlossener Ortschaft war.
Könnt ihr mir diese Frage beantworten?
Vielen Dank im Voraus!