Bafög beim Schulwechsel?

Guten tag liebe Community,

ich habe da einmal eine diverse Frage zum thema Bafög. Ich erhalte bereits bafög, da ich die 13 klasse (FOS) an einer berufsbildenden schule besuche... jedoch habe ich zwischenzeitlich mitten in der schulform auch meinen lebensstandort gewechselt und natürlich die schule weiterhin besucht. natürlich habe ich dies auch bafög schriftlich mitgeteilt. jetzt ist es so, das ich das jahr nur wegen den nebenfächern nicht schaffe, weil ich in nem block eine 5 erhalte. ein gespräch mit dem lehrer gab es auch, und dieser meinte, da ich das schuljahr eh nicht schaffe, soll ich die prüfungen gar nicht erst mitmachen, da es sonst viel zu viel aufwand macht und diese ja eh irrelevant sind weil ich das schuljahr widerholen muss.. nun meine erste frage .. die schule läuft aber noch bis zum 31.7 ..erhalte ich weiterhin bafög, auch wenn ich die prüfungen nicht mitmache aber trotzdem die schulform bis zum 31.7 besuche?

Nun zu der anderen frage ... natürlich habe ich mich um das weitere jahr gekümmert... und ich will dieses auch widerholen, nur wie davor angesagt habe ich ja meinen lebenstandpunkt gewechselt und die schule ist jetzt knapp 50 km entfernt... jetzt hab ich mich zu not noch an einer anderen fos 13 angemeldet die nur noch 20 km entfernt ist, und auch schon ne zusage erhalten ... deshalb die frage .. darf ich die schjule zur widerholung wechseln? und werde für das anliegende jahr auf eine andere schule bafög bekommen?

Und die 3. und letzte sache, reintheoretisch könnte ich ja jetzt bis zum 20.8, bis die nächste schulform beginnt vollzeit arbeiten gehen, da es ja sowieso klar ist das ich das jahr nicht schaffe... kann ich dort sowas einfach melden oder muss ich das bafög für das jahr zurück bezahlen? weil ich das ja nicht vollständig durchgezogen habe.

ich danke schonmal im voraus für eure hilfen.

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klar, die prüfungen wollte ich auch von mir aus durchführen, einfach nur zu sehen was ich alles gelernt und behalten habe, einfach einmal praktisch zu sehen "wie weit ich bin". jedoch ist das der punkt, der lehrer hatte was dagegen ... weil die prüfungsarbeiten nacheinander von 5 lehrern durchgeschaut werden, sagt der lehrer es ist ne heidenarbeit und sowieso schwachsinnig, weil es egal ist ob da ne 1 oder ne 5 kommt, und ich das jahr wiederholen müsste.

Also hab ich es auch durch meine anforschungen richtig verstanden? also kann ich die schulform weiter hin bis zum 31.7 besuchen und werde das bafög weiterhin erhalten? weil am 20.8 fängt die neue schulform an (bundeslandwechsel) und kann dann diesen antrag am 20.8 wieder setzten? und bekomme dann den 8 monat auch vom bafög zurückbezahlt?

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Teilbare Mietschulden?

Schönen guten Tag liebe Community,

um nicht um den heißen Brei herumzureden, vversuche ich die Sachlage kurz zu fassen, denn sonst könnte ich ein Buch veröffentlichen.

Es geht um folgendes:

Ich habe seid dem 8.8.2013 angefangen zu studieren, und bin deshalb mit meiner ehemaligen freundin in einen haushalt zur miete gezogen. Wie das schicksal so wollte, hat sie mich betrogen, ich habe es herausgefunden und mich natürlich von ihr getrennt, dies passierte am 10.2013.

Natürlich habe ich gleich die Mietkündigung eingereicht, wo ich und meine ex freundin unterschrieben haben, das jeder von uns die Hälfte der Mietkosten übernimmt. Sie hat es auch eingewilligt und unterschrieben, da wir auch beide als Hauptmieter im Mietvertrag stehen. So nun waren die gesetzlichen 3 monate kündigungsfrist an der Reihe und ich habe für November, Dezember und Januar jeweils die Hälfte der Miete bezahlt.

Nun habe Ich einen Mahnbescheid erhalten, das ich und sie als gesamtschuldner gelten und ich ihre schulden übernehmen solle und diese bezahlen solle, da sie keinen einzigen cent bezahlt hat. Jetzt die sache, sie ist bezieherin von alg2 und ich bafög- empfänger. Natürlich habe ich mir einen beratungshilfeschein geben lassen, war nur noch nicht beim anwalt, da man ja nur einen pro jahr bekommen kann und ich nicht weis was noch alles auf mich zukommen könnte.

deswegen wollte ich mich vorerst einmal hier informieren, ob ich in der sache überhaupt eine chanche besitze aus ihren schulden zu entfliehen, sprich das ich ihre schulden nicht bezahlen muss, sondern sie selbst. selbst die kosten von dem anwalt des vermieters sind dort aufgeführt obwohl es nicht einmal zum prozess gekommen ist.

Daher die Frage, muss ich für Ihre Kosten aufkommen? oder bin ich dort im Recht, habe meinen Anteil erledigt, weil wir ja beide im Mietvertrag stehen und sie Ihren Anteil selbst bezahlen muss?

PS: ich war weder mit ihr verheiratet, noch mit ihr 3 jahre in einem haushalt lebend.

Ich hoffe um schnelle Antwort und schon mal vielen Dank für eure Hilfen.

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Das versteh ich ja, das Problem ist natürlich, ich beziehe für die Nächsten 4 Jahre auch noch BaföG, d.h. praktisch gesehen ist bei mir in den nächsten 4 Jahren auch nichts zu holen.. und nu? wird mir da ein anwalt i.wie weiterhelfen können?

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Ich weis nicht so ganz.. Aber muss man die I.wie in BIOS oder irgendwo wieder auf die neue umstellen? also das hab ich i.wo gehört aber wissen wie man das macht und ob es stimmt weis ich auch nicht .. bin nicht sehr computertechnisch begabt.. wäre sehr freundlich wenn jemand helfen könnte xD

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Danke für eure schnellen Antwortet... aber es gibt halt einige Probleme... unter anderem bin ich nur auf montage.... morgen früh los... freitag abend zurück... und das schaffe ich niicht.. und das ist einfach meine größte angst... wenn ich urlaub nehme muss ich diesen für 5 tage nehemen... aber ich meine im arbeitvertrag steht auch das man zu 100% da sein muss oder so ähnlich... das ist in dem fall ja überhaupt nicht so... ist das nicht evtl auch ein weiterer grund?...

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