Schönen guten Tag liebe Community,
um nicht um den heißen Brei herumzureden, vversuche ich die Sachlage kurz zu fassen, denn sonst könnte ich ein Buch veröffentlichen.
Es geht um folgendes:
Ich habe seid dem 8.8.2013 angefangen zu studieren, und bin deshalb mit meiner ehemaligen freundin in einen haushalt zur miete gezogen. Wie das schicksal so wollte, hat sie mich betrogen, ich habe es herausgefunden und mich natürlich von ihr getrennt, dies passierte am 10.2013.
Natürlich habe ich gleich die Mietkündigung eingereicht, wo ich und meine ex freundin unterschrieben haben, das jeder von uns die Hälfte der Mietkosten übernimmt. Sie hat es auch eingewilligt und unterschrieben, da wir auch beide als Hauptmieter im Mietvertrag stehen. So nun waren die gesetzlichen 3 monate kündigungsfrist an der Reihe und ich habe für November, Dezember und Januar jeweils die Hälfte der Miete bezahlt.
Nun habe Ich einen Mahnbescheid erhalten, das ich und sie als gesamtschuldner gelten und ich ihre schulden übernehmen solle und diese bezahlen solle, da sie keinen einzigen cent bezahlt hat. Jetzt die sache, sie ist bezieherin von alg2 und ich bafög- empfänger. Natürlich habe ich mir einen beratungshilfeschein geben lassen, war nur noch nicht beim anwalt, da man ja nur einen pro jahr bekommen kann und ich nicht weis was noch alles auf mich zukommen könnte.
deswegen wollte ich mich vorerst einmal hier informieren, ob ich in der sache überhaupt eine chanche besitze aus ihren schulden zu entfliehen, sprich das ich ihre schulden nicht bezahlen muss, sondern sie selbst. selbst die kosten von dem anwalt des vermieters sind dort aufgeführt obwohl es nicht einmal zum prozess gekommen ist.
Daher die Frage, muss ich für Ihre Kosten aufkommen? oder bin ich dort im Recht, habe meinen Anteil erledigt, weil wir ja beide im Mietvertrag stehen und sie Ihren Anteil selbst bezahlen muss?
PS: ich war weder mit ihr verheiratet, noch mit ihr 3 jahre in einem haushalt lebend.
Ich hoffe um schnelle Antwort und schon mal vielen Dank für eure Hilfen.