Danke für die Antworten. Das beruhigt mich soweit schon mal. Von Arbeitgeber 2 warte ich dann noch den Vertrag ab,bevor ich bei Arbeitgeber 1 absagen werde.
Ich habe hier noch den Bebauungsplan des Baugebietes gefunden.
Das Baugebiet gibt es schon länger(letztes Haus wurde vor ca. 10 Jahren gebaut), aber halt 1 Grundstück ist immer noch zu verkaufen - also kein Neubaugebiet.
http://www.himmelpforten.de/dokumente/Grossenwoerden-0005-____-ImOstebogen-Nr9.pdf
Ich kann da nichts spezielles zu den Garagen finden. Nur das Nebengebäude innerhalb der Baugrenze gebaut werden müssen. Das Grundstück liegt in der Mitte(quasi auf der "Halbinsel" die die Anliegerstraße umgibt) und wie im Bebauungsplan ersichtlich ist dort nur eine Baugrenze zur Straße hin eingezeichnet.
Danke für eure Antworten. Also können wir das schon mal so vergessen.
Wir haben noch eine andere Alternative, die zar nicht ganz so "schön" ist, aber für uns auch gut wäre: Die Baugrenze beträgt zu dem angrenzenden Grundstück 3m, wenn wir nun anders planen und das Haus bis an die 3m Grenze stellen(also noch innerhalb der Baugrenze des Bebauungsplans), das bedarf dann ja keiner weiteren Unterschrift oder?
Dann wäre es aber so, das die Garage an der anderen Grundstücksseite an die Grenze gestellt werden muss - an dieser ist ein ca. 1m breiter Grünstreifen und dann eine Anliegerstraße. Da bedarf es dann der Zustimmung der Gemeinde, oder? Eigentlich dürften es da keine Probleme geben, da ein anderer Anwohner in der Straße auch eine Garage zur Straße hin bis an die Genze gebaut hat.
Danke erst einmal für eure Antworten. Ja, wie gesagt, momentan gehts noch so gerade mit dem abbezahlen, aber mal eben über´s Wochenende wo hin fahren oder mal was großartiges Unternehmen ist halt nicht drin. Ich wollt mich halt erst einmal rechtzeigtig schlau machen, das für den Fall der Fälle nicht irgendwann meine Zahlungen in Verzug kommen oder der Vermieter sein Geld nicht überwiesen bekommt.