ich habe beim Media Markt die Logitech Z-5500 Anlage für 299€ gekauft.
Nach etwa 13 Monaten kam ein lautes, störendes und dauerhaftes Störsignal dazu. Daraufhin hab ich die Anlage zum Media Markt gebracht. 3 Wochen später bekam ich die SMS, dass die Anlage nicht reparabel sei.
Daraufhin bin ich zum Media Markt und die meinten, dass ich nur einen Media Markt Gutschein im Wert von 199€ bekommen würde, da sie einen Abschlag machen dürfen.
Ich hab bei Logitech angerufen, er hats mir erklärt, dass ich im recht bin, und er hat mir angeboten, es mir schriftlich zu geben, dass ich es Media Markt vorlegen kann:
"> Dadurch, dass man den von Ihnen beschriebenen Mangel, der sich aber nicht
auf äußere Einwirkungen wie Wasserschaden oder Bruch bezieht, bei unseren
Produkten nicht per Telefon beheben kann, gibt es einen kostenlosen
Austausch über den Händler.
Das Kaufdatum befindet sich immer noch in der Händlergewährleistung von
2 Jahren, dass heißt, er wäre bei einem technischen Mangel am Gerät dazu
verpflichtet, Ihnen das Produkt 1:1 zu ersetzen."
Etwa 20 Minuten später kam er dann, und meinte das es so passt, wie sie es gesagt haben- sie dürfen mir nur 199€ aushändigen, als Gutschein. Daraufhin hab ich mehrmals gemeint, dass ich immernoch in den 2 Jahren der gesetzlichen Gewährleistung bin und noch in der freiwilligen Garantie von Logitech. Die Disskussion ging etwa 10 Minuten, bis er dann den Verkaufsleiter holte. Er hat mir genau das Gleiche gesagt:
"Wir dürfen einen Abschlag machen. Sie sind zwar in der Gewährleistung drin, aber sie müssen beweisen, dass das Störsignal seit dem 1. Tag bestand." Da ist meine Frage dann, wieso erhöhen die dann nicht die Gewährleistung auf 100 Jahre, wenn sie eh nur den ersten Tag abdeckt?!
Ich meinte auch, dass er in der Pflicht ist, mir das Gerät zu ersetzen, daraufhin wurde er etwas lauter, und meinte "Ich bin in keiner Pflicht!", habe auf die E-Mail vom Hersteller direkt gezeigt und er wiederholte "Ich bin in keiner Pflicht!". Ich hab den Media Markt Mensch es so erklärt, wie es mir am Telefon erklärt wurde: Wenn das Gerät nicht vorhanden ist (ist es in diesem Fall auch nicht) ist er dazu verpflichtet, mir das Gerät zu besorgen, das Nachfolgemodell oder der Warenwert, für den ich es gekauft habe (299€) 1:1 zu ersetzen.
Er ist bei seiner Meinung geblieben und hat mehrmals gesagt, dass er für sowas keine Zeit hat und ich zum Anwalt gehen soll um mich besser zu informieren.
Wie ist die Rechtslage? Wer hat Recht? Wie soll ich vorgehen?