Hallo Liebe Community,

Vergangenes Jahr wurde ich zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt, weil ich in meiner Wohnung eine recht üppige Menge Hanf angebaut hatte. Da ich vor der Verhandlung durch freiwillige Besuche bei der Drogenberatung glaubhaft vermitteln konnte, dass ich nicht mehr Cannabis konsumiere, bekam ich außer einer Geldstrafe keine weiteren Bewährungsauflagen auferlegt.

Vor kurzem ereignete sich jedoch ein für mich höchst unerfreulicher Zwischenfall. Während einer großen öffentlichen Veranstaltung habe ich stark alkoholisiert scheinbar irgendetwas unangebrachtes gemacht, sodass ich einen Platzverweis erhalten habe. Den Grund dafür kann ich leider nicht nennen, da ich von der ganzen Sache wegen Filmriss ohnehin nur lückenhafte Erinnerungen habe. Scheinbar hatte ich jedenfalls den Anordnungen der Beamten nicht Folge geleistet, sodass diese sich dazu entschieden hatten mich erstmal in die Ausnüchterungszelle zu stecken. Bei der Durchsuchung fanden Sie dann allerdings bei mir einen Grinder mit 0,2g Cannabis.

Ein paar Tage später erhielt ich einen Anhörungsbogen in dem stand, dass gegen mich wegen des Erwerbs und Besitzes von BtM ermittelt würde. Ich äußerte mich daraufhin schriftlich zu dem Vorfall und gab an, dass es sich nicht um meine Cannabis-Mühle handelte und ich mich durch den Alkohol nicht erinnern könne, wie ich in Besitz des Grinders mit dem Cannabis gekommen war.

Lange hatte ich nichts mehr von der Angelegenheit gehört, bis heute morgen ein Einschreiben mit einer Anklageschrift wegen Besitzes von 0,2g Cannabis ins Haus flatterte. Nun habe ich 2 Wochen Zeit potentielle Einwände gegen die Zulassung der Klage zu erheben.

Ich habe also scheinbar ein Problem und hatte gehofft an dieser Stelle ein paar Antworten auf die folgenden Fragen zu finden:

1) Wird die Anklage trotz der geringen Menge zugelassen? 2) Ist es wahrscheinlich, dass meine Bewährung aufgelöst wird? 3) Wie schätzt ihr die Situation insgesamt ein? Welche Folgen erwarten mich? 4) Sollte ich wegen dieser "Bagatelle" nun einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank für das Interesse an meinem Problem und ich freue mich über eure Antworten.