Antwort
Ok.vielen Dank. Um das zusammenzufassen: Ich kann auch ohne Gewerbeschein eine Rechnung schreiben- über den vereinbarten Betrag minus Mehrwertsteuer. Bisher brauchte ich nie eine Einkommenssteuererklärung machen, da ich nie den Freibetrag überschritten hatte. Diese wäre aber jetzt nötig, da ich dann zusätzlich Gewinn aus selbstständiger Arbeit erzielt habe.