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Binesuchtrat

14.04.2008
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Binesuchtrat
14.04.2008, 12:22
Lohnsteuerkarte und Gewerbeschein

Ich bin Studentin und habe derzeit einen Minijob (350Eur/monat) Habe jetzt einen Übersetzungsauftrag erledigt, den ich ja auch irgendwo angeben sollte-nur wie? Was wäre zu tun, da Übersetzen ja als freiberufliche Tätigkeit gilt, wofür man eigentlich keinen Gewerbeschein braucht? Weiß auch, dass es einen freibetrag von ca. 7200 euro gibt, den ich wahrscheinlich nicht überschreiten werde, aber muss ich diesen Job dennoch angeben...

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Antwort
von Binesuchtrat
14.04.2008, 12:36

Ok.vielen Dank. Um das zusammenzufassen: Ich kann auch ohne Gewerbeschein eine Rechnung schreiben- über den vereinbarten Betrag minus Mehrwertsteuer. Bisher brauchte ich nie eine Einkommenssteuererklärung machen, da ich nie den Freibetrag überschritten hatte. Diese wäre aber jetzt nötig, da ich dann zusätzlich Gewinn aus selbstständiger Arbeit erzielt habe.

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