Hallo,

gerne möchte ich mich mit folgender, etwas komplizierter Frage an die Community wenden.

Ein bekannte ist als Fahrlehrer tätig und darf  sein Fahrschulwagen im Rahmen der 1% Regelung auch privat nutzen. Darüber wird ihm vom Gehalt etwas abgezogen.

Er beginnt morgens die Arbeit von daheim indem er zum 1. Fahrschüler fährt. Das ist natürlich jeden Tag jemand anders der in einer anderen Ortschaft wohnt.

Wie muss man hier die Entfernungspauschale berechnen? Wohnanschrift bis zur Adresse des Fahrschülers (täglich wechselnd)oder Wohnanschrift bis  Adresse die auf dem Arbeitsvertrag steht?

Durch seine Fahrtätigkeiz hat er keine dauerhafte Tätigkeitsstätte und ist immer an wechselnden Przschaften tätig.

Danke im Voraus.