so, nun habe ich grade mit meinem bekannten gesprochen, der auch beim jobcenter arbeitet. er meinte, dass wohl folgender satz im schreiben auftaucht, wenn es denn zu einer anzeige gekommen ist: Unabhängig von der ggf. erfolgten Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen kann Ihr Verhalten den Tatbestand des Betruges nach §263 StGB erfüllen. Vor der weiteren Prüfung gebe ich Ihnen die Gelegenheit, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. da das bei ihr nicht der fall ist, sollen wir schnell die komplette summe begleichen und dann würde sie wenn sie glück hat nochmal mit einem blauen auge davon kommen... man darf gespannt sein!
wie ist das denn eigentlich mit ihren anderen leistungen (bafög, wohngeld) die sie bekommt? werden die ihr jetzt auch aberkannt?
was ich aber nun nicht verstehe: wie sie mir grade mitgeteilt hat, WUSSTE das jobcenter bereits einige monate vor beginn der ausbildung das sie vorhatte, diese zu beginnen. wie kam es dann noch zu diesen zahlungen? hätte sie sich abmelden müssen? verwirrt mich grade alles..
naja, sie ist immerhin die mutter meines kindes und deswegen will ich ihr da schon helfen... klar, sie ist nicht ohne grund meine ex, aber das ist ne andere sache. möchte auf keinen fall das meine tochter aus ihrem gewohnten umfeld gerissen wird.
war echt total froh, dass meine ex endlich ihr leben auf die reihe bekommen hat (ausbildung, geregeltes lebens usw.) und jetzt das!