Hallo,
ich hätte jetzt gleich mal zwei Fragen. Und zwar befinde ich mich drei Jahre in Elternzeit. Jetzt ist knapp ein Jahr vorbei und wir ziehen nun weg. Mein Arbeitgeber würde sich dann 30km weiter weg befinden. Ich besitze einen Führerschein und habe auch schon, wenn meine Tochter 2,5 Jahre ist einen Kindergartenplatz. Darf mich der Arbeitgeber kündigen, wenn ich nun nicht mehr in der gleichen Stadt lebe in der sich mein Arbeitsplatz befindet? Eigentlich nicht, oder?
Dann wollte ich mich ab November informieren über ein Kleingewerbe. Da das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber nicht so gut ist wollte ich euch mal fragen wie ihr das so gemacht habt.
Ich wäre dabei vielleicht 2-4 Stunden in der Woche beschäftigt. Große Gewinne erwarte ich ebenfalls nicht. Das Kleingewerbe ist auch ein komplett anderer wie mein Beruf. Nun die Frage. Ich muss ja meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten.
Ich gehe davon aus, dass mein Arbeitgeber mir keinen "minijob" anbieten kann. Falls ich ihn jetzt schrifltich frage, ob er mich auf 2-4Stunden die Woche beschäfitgen kann und er das verneint könnte ich dann das Kleingewerbe anmelden oder kann er "einfach so" dagegen sein? Gibts da vielleicht noch andere Möglichkeiten - ohne zu kündigen- das durchzusetzen?
Und wie ist das mit ehrenamtlicher Arbeit einmal die Woche? Ist das ein Kündigungsgrund?
Fragen über Fragen :-)
Vielen Dank euch ;-)