Hallo,
wir hatten gerade eine Betriebsversammlung, da 6 Beschäftigte in unserem Unternehmen einen Betriebsrat bei der IG-Metall anforderten. (Wir hatten bisher noch keinen Betriebsrat). Daraufhin hat die IG Metall eine Betriebsversammlung bei uns einberufen zur Wahl eines Wahlvorstandes. An der Betriebsversammlung hatten 78 AN teilgenommen. Die 6 AN, die bei der IG Metall den Betriebsrat anforderten haben sich für die Wahl des Wahlvorstandes aufstellen lassen. (3 als wahlvorstand und 3 als ersatz). Wir mussten die Namen von allen 3 auf einen Zettel schreiben und dann ankreuzen, wen wir wählen wollen. Für jeden Kandidaten durften wir eine Stimme abgeben. Dabei kam das Ergebnis 33,21,19 heraus. Also bei keinem der 3 wurde die absolute Mehrheit erreicht. Die IG Metall sagte jedoch, dass die Wahl entschieden wäre. Da unsere Geschäftsleitung wehemend gegen einen Betriebsrat ist, und die Mehrheit unserer AN auch geht das ganze nach langen diskussionen seitens unserer Geschäftsleitung und der Gewerkschaft jetzt vors Arbeitsgericht. Also die IG Metall möchte das ein Betriebsrat gegründet wird aber der Arbeitgeber und die Mehrheit der AN möchte es nicht. Meine Frage wäre jetzt ob auch ein Wahlvorstand bzw. Betriebsrat gegründet werden kann wenn nicht die absolute mehrheit erreicht wurde, wie in unserem Fall? Muss der Arbeitgeber nun einen Betriebsrat bzw. Wahlvorstand zu lassen oder nicht? Und was wird das Arbeitsgericht entscheiden? Zugunsten der AN oder des AG
Bitte keine Links zu Gesetztesinhalten, da ich dort nichts brauchbares heraus lesen konnte.
Danke.