Zwei Partner heiraten, beide haben aus ihrer ersten Ehe jeweils 2 Kinder (keine gemeinsamen); es wurde kein besonderer Güterstand vereinbart (d. h. ges. Güterstand). Die (zum Zeitpunkt der Eheschließung) bereits erwachsenen Kinder wurden nicht adoptiert. Einer der Ehegatten hat aus der Zeit vor der Ehe Schulden aus einer Selbständigkeit/Insolvenz. Vor der Ehe bezog dieser Partner Sozialhilfe/Hartz IV und Altersrente ca. € 330,00. Nach Eheschließung entfiel die Sozialhilfe/Hartz IV und es wird monatlich ein kleiner Betrag an das Sozialamt zurück gezahlt. Auf die aus der Zeit vor der Eheschließung stammenden Schulden erfolgen keine Zahlungen, d. h. die Zinsen etc. laufen auf. Wer erbt nun nach dem Tod des überschuldeten Ehepartners die Schulden? Kann das Erbe wirksam ausgeschlagen werden?