Keine Jugendfreigabe haben Filme und PC- & Videospiele, die mit "Keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG" gekennzeichnet sind (oder gar keine Alterseinstufung erhalten haben), sowie Branntwein, branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten.
Also ab 16 nicht nur ab 18