ÖA auf jeden Fall. Und die ist für die Makler in Relation zum Aufwand eher unrentabel, weshalb bisher alle abgewunken haben. Ich habe aber noch ein paar Anfragen laufen. Im Zweifel nehme ich da auch Geld in die Hand, obwohl das die Makler teils kategorisch ausschließen.

Die Frage hier dient eher meiner Eigenrecherche im Vorfeld.

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Die meisten haben leider abgewunken. Einer hatte mir einen überteuerten Michelin. War wenig erfolgreich, leider...

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Hab es mir gerade selbst hergeleitet. Es war ein 28/44er Schlauch. Jetzt have ich einen 18/28er mit dem passt es. Danke trotzdem!

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Steuerbescheide falsch? Frist abgelaufen - wie können wir vorgehen?

Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben in diesem Jahr zum ersten Mal als Ehepaar eine Steuererklärung gemacht. Die Steuersoftware hat am Ende berechnet, dass wir gemeinsam veranlagen sollen, ich dann (trotz Freibetrag und außergewöhnlichen Belastungen) zwar nur 80€ aber meine Frau dafür 2000€ wiederbekommt. Schöne Summe. Soweit so gut.

Dann kamen die Steuerbescheide und ich sollte 1000€ nachzahlen und meine Frau nur 400€ statt 2000€ bekommen. Also völlig abweichend. Im Bescheid stand aber in den Punkten, in denen die Abweichung zum Steuerprogramm existierten, dass diese Angaben vorläufig seien. Nach kurzer Recherche im Netz stand da, dass Widerspruch da nichts bringt, weil man gegen vorläufige Bescheide ohnehin keinen Widerspruch einlegen kann.

Nachdem sie bei mir jetzt das Geld abgebucht haben und wir nichts neues bzgl. des Bescheids gehört haben, haben wir mal beim Finanzamt angerufen und sind fast aus allen Wollen gefallen. Die Antwort: Die Frist meiner Frau sei abgelaufen (und da könne man auch nichts machen). Meine verstreicht heute (ich lege noch schnell Widerspruch ein). Die Begründung muss ich dann nachreichen.

Meine Frage an euch: Was würdet ihr jetzt tun? Kann es wirklich sein, dass die Frist für den Widerspruch meiner Frau abgelaufen ist, trotz Vorläufigkeit? (Das Finanzamt sagte, das beziehe sich nicht auf die Endsumme, sondern sei nur juristisch wichtig). Und hat mein Widerspruch dann gar keine Auswirkungen auf den Bescheid meiner Frau? Das hängt doch unmittelbar zusammen...

Was die Begründung angeht, weiß ich jetzt nicht recht wie ich ansetzen soll. Unter dem Strich sind es fast 3000€ weniger als vom Programm (Aldi) berechnet. Der Vergleich der Zahlen (macht das Programm automatisch) hat keine so großen Differenzen aufgezeigt. Ich vermute das Problem liegt irgendwo bei der Veranlagung - da muss ich mir dann wohl professionelle Hilfe holen... Hier wäre ich auch für jeden Tipp (sofern das bei so allgemeinen Infos geht) dankbar. Die Person vom Finanzamt war leider gar keine Hilfe. Hat uns abgewatscht und wollte gar nicht helfen :(

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Also im Bescheid steht bei den Erläuterungen ganz klar, dass hinsichtlich der Sonderausgaben, der außergewöhnlichen Belastungen sowie der Steuerermäßigung nach §35a EStG vorläufig ist, weil die Angaben des Ehegatten noch nicht vorliegen.

Ist das tatsächlich ein Standard Satz bzw die Standard Vorläufigkeit?

Ansonsten wird nur auf die teilweise Vorläufigkeit nach Paragraph 165 abs. 1 verwiesen. Das stand auch auf einem alten Bescheid und ist wohl Standard.

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Weiter unten sind aber auch Windows Rechner gelistet bei den Voraussetzungen. Klar dass Apple das nicht in der Überschrift bewirbt. Aber gehen sollte es.

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Onlineshopping: Wiedereinalgerungsgebühr rechtens?

Hallo zusammen,

ich habe bei Toms Car Hifi einen Artikel für über 400€ gekauft und will diesen jetzt zurücksenden. In den AGB bzw. Widerrufsbelehrungen steht, dass das kostenlos möglich ist. Jetzt will der Händler aber 15% Wiedereinalgerungsgebühr. Google hat gezeigt, dass bei anderen in der Auftragsbestätigung der Hinweis kommt, dass der Händler Gebühren erheben kann aber selbst dieser Hinweis fehlt bei mir. Aus meiner Sicht sind alle Gebühren, die nicht vor dem Kauf kenntlich gemacht wurden, nicht rechtens. So verstehe ich zumindest auch das BGB.

Darauf angesprochen schrieb der Herr vom Kundenservice, dass "der Händler dem Kunden gegenüber keine Kennzeichnugnspflicht für Zeit und Arbeitsaufwand (so setzt sich die Widereinlagerungsgebphr zusammen) hat." Das mag ja sein aber er darf mir das doch trotzdem nicht in Rechnung stellen.

Weiterhin schreibt der Händler: "wie bereits mitgeteilt hat der Gesetzesgeber dem Händler hier freien Spielraum eingeräumt.Die Gebühr darf nur nicht höher als 20 % sein."

Auf die Frage, auf welches Recht er sich bezieht, weil ich mir das nicht vorstellen kann, gibt er keine Auskunft.

Für mich absolut zwielichtig. Er hat mir jetzt aus Kulanz 5 statt 15% Gebühr angeboten. Aber selbst das halte ich für Quatsch. Warum sollten die Kosten für Zeit und Arbeitsaufwand aus dem Wert des Artikels ableiten. Das ist doch hahnebüchen. Ne Pauschale ok aber prozentual? Und das auch noch im Nachhinein...

Ich bin geneigt ihm den Artikel jetzt einfach zuzusenden und im Streitfall nen Anwalt zu nehmen. Ich würde aber gerne noch ein paar Meinungen hören - vielleicht liege ich ja falsch

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Vielleicht hat noch jemand anderes eine Meinung dazu? Würde mich freuen!

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