Antwort
Gesetzliche Regelungen Der Gesetzgeber regelt die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad eher nebenbei: Nach § 35a Abs. 9 StVZO müssen Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein; hierfür sind nach § 61 StVZO Fußstützen und Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben. Fehlt ein solcher Sitz, so dürfen Kinder unter 7 Jahren nur mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder ähnliches dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.