bevor ich los muss kurz noch dazu: ich habe länger da gewohnt und die abrechnung vom energieversorger ist immer vom 1.12. bis zum 30.11. also wäre doch der zeitraum für die berechnung 1.12. bis 15.6. = 6,5 monate = 260 euro. oder? für die berechnung der betrriebskosten sind 5,5 monate richtig, weil die immer für ein kalenderjahr abgerechnet werden.

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auf dem beleg von dem versorger ist das abrechnungsdatum 30.11.09 ausgewiesen. bekommen habe ich sie wie gesagt erst heute. ich weiß ber auch von einer ehemaligen nachbarin, dass sie sie bereits vor einiger zeit erhalten hat für 2008. also würd ich sagen, selber schuld, oder? nochmal zu den zeiträumen. meine betriebskostenabrechnung bekomme ich immer für 1.1. bis 31.12. , die heizkostenabrechnung ist immer für den 1.12. bis 30.11., mein auszugsdatum war der 15.6.

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erstmal danke für eure antworten! ich blicke hier im internet bei den ganzen fallbeispielen nicht durch. also... abrechnungszeitraum ist das kalenderjahr (so stehts im brief des VM). nutzungszeitraum 1.1.08 - 15.6.08. das ist ja das problem, was ich habe. ich weiß nicht, ab welchem datum die frist beginnt.

und noch eine besonderheit. das oben bezieht sich auf die betriebskosten. die heizkostenabrechnung ist laut versorgungsunternehmen für den a-zeitraum 1.12.07-30.11.08. das heisst doch, dass er DAMIT auf jeden fall über der frist ist, oder??

die hohen heizkosten ergeben sich übrigens aus einem absolut nicht isolierten haus, dadurch schimmelbildung und und und. deswegen will ich auch das geld nur ungern zahlen. egal, anderes thema :-)

jedenfalls muss ich mir ganz ganz sicher sein, bevor ich ihm was schreibe, eben weil er selbst anwalt ist...

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