Ich habe einen Vertrag über eine Website fristgerecht gekündigt, aber leider einen falschen, zu späten Kündigungstermin angegeben.
Der Text lautete: Hiermit kündige ich den o.g. Vertrag fristgerecht zum 06.08.2013.
06.08. 2009 war damals der Starttermin der Website, aber der Dienstleister hat immer ab Vertragsabschluss (21.07.2009) abgerechnet.
Auch mit Kündigungstermin 20.07.2013 liegt meine Kündigung innerhalb der Frist.
Eine Kündigungsbestätigung zum 20.07.2013 habe ich zwar in handschriftlicher Form, aber leider nur als Kopie des Gesprächsnotizvordrucks eines Kundenberaters, der im Herbst 2012 vorstellig wurde.
Die Firma behauptet jetzt, dass die Kündigung erst zum 20.07.2014 wirksam sei und hat wieder ihre jährliche Rechnung geschrieben und abgebucht.
Wie ist die rechtliche Lage? Ist die Kündigung wirksam, trotz meines zu späten Kündigungstermins (der Vertag besagt, dass die Kündigung 6 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres erfolgen muss).
Für Anregungen und Tipps schon mal vielen Dank im Voraus!