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Besnik1991

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Besnik1991
26.08.2016, 16:40
Schriftliche Verwarnung?

Moin Leute. Und zwar habe ich heute ein Brief bekommen vom Landrat. Und zwar wird vorgeworfen das ein Zeuge (Polizist) das ich mein Fahrzeug unterließen habe, für das nach Nr 2.1 der Anlage VIII (Pkw) keine Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben war, zur fälligen HU vorzuführen. Der Termin (03/16) war um mehr als 4 bis 8 Monate überschritten. Paragraph 29 Abs 1, Paragraph 69a StVZO; Paragraph 24 StVG; 186.2.2 BKat. Sooooo zur Info am 1.3.2016 habe ich mein Auto gekauft, und der wurde auch ganz normal angemeldet wie es sich gehört, und das Auto hat noch bis 12/16 TÜV. Und jetzt verstehe ich nur Bahnhof und verstehe nicht wieso die Geld haben wollen obwohl er angemeldet ist und noch paar Monate tüv hat :-D ... Heisst es ich kann denen anzeigen wegen falscher Informationen ?

...zum Beitrag
Antwort
von Besnik1991
26.08.2016, 16:46

Ja Na klar ist die Plakette auch angebracht. Also können sie mir sagen was ich machen muss, weil das ist ein großes Missverständnis.

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